Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Das Anbieten von Waren (z.B. Blumen, Gemüse, Obst, Christbäume) außerorts neben der Straße ist grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahmegenehmigung kann durch das Landratsamt erteilt werden, wenn ein ausreichend groß angelegter Parkraum zur Verfügung steht und der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird (§ 46 Abs. 1 Nr. 9 Straßenverkehrs-Ordnung).
Straßenverkehrs-Ordnung (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO)
mindestens 50 € pro Monat (je nach Aufwand)
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Verkaufsstand an der Straße
Ansprechpartnerin
Frau Liendl
Telefon: 089 / 6221-2910
Fax: 089 / 6221 44-2910
Zimmer: F 2.05
Fachbereich: 6.5
E-Mail: LiendlS@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse, Verkaufsstand außerhalb, Verkaufsstände außerhalb, Straßenverkehrsordnung, StVO,
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.