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Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste beantragen

Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:

  • Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen
  • im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen
  • Handelsvertreter

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
  • Kopie der/des Fahrzeugscheine/s

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Kosten

Zwischen 12,00 Euro und 90,00 Euro pro Fahrzeug

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Doll

Telefon: 089 / 6221-2596
Fax: 089 / 6221 44-2596
Zimmer: F 2.03
Fachbereich: 6.5
E-Mail: DollH@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Laudenbach

Telefon: 089 / 6221-2880
Fax: 089 / 6221 44-2880
Zimmer: F 2.05
Fachbereich: 6.5
E-Mail: LaudenbachM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Parkerleichterungen, Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter, Soziale Dienste, Straßenverkehrsordnung, StVO, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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