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Rote-Punkt-Fahrzeuge entfernen

Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges (z. B. abgemeldet oder betriebsunfähig) auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung  und kein Parken. Durch Anbringen einer sog. "Rote Punkt" - Plakette ergeht die Aufforderung, das Fahrzeug  unverzüglich zu entfernen.

Wenn Sie als letzter Halter oder Verantwortlicher dieser Aufforderung nicht nachkommen, lässt das Landratsamt das Fahrzeug auf Ihre Kosten abschleppen. Die Abschlepp-, Entsorgungs- und evtl. entstandene Stand- und Sondermüllkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Außerdem ergeht noch grundsätzlich ein Bußgeldbescheid.

Sollten Sie als letzter Halter bzw. Pflichtiger das Fahrzeug wieder in Ihren Besitz nehmen wollen, müssen Sie schnellstmöglich unter Vorlage von beweiskräftigen Unterlagen (Kfz-Papiere, die Sie als Fahrzeugeigentümer ausweisen und Personalausweis bzw. Reisepass) im Landratsamt eine Freigabebescheinigung abholen. Daraufhin können Sie nach Zahlung der entstandenen Kosten bei der Abschleppfirma das Fahrzeug wieder übernehmen. Ansonsten wird das Fahrzeug verwertet.

Gesetzliche Grundlagen

  • Art. 18 a Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
  • Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Kosten

je nach Aufwand

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nur erforderlich, wenn Sie eine Freigabe des Fahrzeugs wünschen.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Schroll

Telefon: 089 / 6221-2364
Fax: 089 / 6221 44-2364
Zimmer: F 2.16
Fachbereich: 6.5
E-Mail: SchrollC@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Rote-Punkt-Fahrzeug, Schrottauto auf der Straße

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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