Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Kraftfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht als Anhänger betrieben werden.
Wenn allerdings die Betriebsunfähigkeit eines Kfz dennoch zum Verbringen an einen anderen Ort zwingt, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung einer Schleppgenehmigung möglich. Die konkreten Voraussetzungen dafür müssen jedoch einzelfallbezogen geklärt werden.
Gewerbliche Abschleppunternehmen sind generell genehmigungspflichtig.
§ 33 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
zwischen 28,00 Euro und 350,00 Euro
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
für Privatpersonen
Ansprechpartnerin
Frau Doll
Telefon: 089 / 6221-2596
Fax: 089 / 6221 44-2596
Zimmer: F 2.03
Fachbereich: 6.5
E-Mail: DollH@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse, Abschleppen von Fahrzeugen, betriebsunfähiges Kfz, Straßenverkehrsordnung, StVO, abschleppen, Fahrzeugschleppen, Schleppgenehmigung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.