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Schleppgenehmigung beantragen

Kraftfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht als Anhänger betrieben werden.

Wenn allerdings die Betriebsunfähigkeit eines Kfz dennoch zum Verbringen an einen anderen Ort zwingt, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung einer Schleppgenehmigung möglich. Die konkreten Voraussetzungen dafür müssen jedoch einzelfallbezogen geklärt werden.

Gewerbliche Abschleppunternehmen sind generell genehmigungspflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schleppen von Fahrzeugen
  • Kfz-Schein des ziehenden Fahrzeugs
  • bei Gewerbebetrieben: Lasttabelle für den Unterfahrlift und/oder Hubbrille

Gesetzliche Grundlagen

§ 33 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten

zwischen 28,00 Euro und 350,00 Euro

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Doll

Telefon: 089 / 6221-2596
Fax: 089 / 6221 44-2596
Zimmer: F 2.03
Fachbereich: 6.5
E-Mail: DollH@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse, Abschleppen von Fahrzeugen, betriebsunfähiges Kfz, Straßenverkehrsordnung, StVO, abschleppen, Fahrzeugschleppen, Schleppgenehmigung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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