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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Filmaufnahmen, die sich durch Ausstattung, Beleuchtung und/oder Ablauf auf den jeweiligen Verkehrsstrom auswirken. Sie werden ebenfalls wie Veranstaltungen behandelt.
Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind nicht erlaubnis-, aber meldepflichtig, um erforderlichenfalls die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Veranstaltung treffen zu können.
Generelle Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist es, zu prüfen, ob eine Veranstaltung/Filmaufnahme Einfluss auf das Verkehrsgeschehen vor Ort und im näheren Umkreis haben kann.
Hierbei ist das Landratsamt München aber nur für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, häufig wirken sich Maßnahmen aber auf die umliegenden Gemeindestraßen aus. Wenden Sie sich daher bitte vorrangig an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Dort wird zuerst geprüft, welcher Regelungsbedarf besteht und ob der Verkehr auf dem übergeordneten Straßennetz beeinträchtigt werden kann. Erst dann wird das Landratsamt von der Gemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde für diesen Bereich in das Verfahren mit eingebunden.
Auch die notwendigen sicherheitsrechtlichen Fragen werden von der Gemeinde-/Stadtverwaltung geklärt.
§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
je nach Aufwand
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Durchführung von Veranstaltungen
Durchführung von Filmaufnahmen
Ansprechpartnerin
Frau Doll
Telefon: 089 / 6221-2596
Fax: 089 / 6221 44-2596
Zimmer: F 2.03
Fachbereich: 6.5
E-Mail: DollH@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Laudenbach
Telefon: 089 / 6221-2880
Fax: 089 / 6221 44-2880
Zimmer: F 2.05
Fachbereich: 6.5
E-Mail: LaudenbachM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Veranstaltungen auf der Straße, Filmaufnahmen auf der Straße, Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, Straßenverkehrsordnung, StVO, Ausnahmegenehmigung, Drehgenehmigung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.