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Veranstaltungen auf Straßengrund / Drehgenehmigung anmelden

Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Filmaufnahmen, die sich durch Ausstattung, Beleuchtung und/oder Ablauf auf den jeweiligen Verkehrsstrom auswirken. Sie werden ebenfalls wie Veranstaltungen behandelt.

Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind nicht erlaubnis-, aber meldepflichtig, um erforderlichenfalls die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Veranstaltung treffen zu können.

Generelle Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist es, zu prüfen, ob eine Veranstaltung/Filmaufnahme Einfluss auf das Verkehrsgeschehen vor Ort und im näheren Umkreis haben kann.

Hierbei ist das Landratsamt München aber nur für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, häufig wirken sich Maßnahmen aber auf die umliegenden Gemeindestraßen aus. Wenden Sie sich daher bitte vorrangig an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Dort wird zuerst geprüft, welcher Regelungsbedarf besteht und ob der Verkehr auf dem übergeordneten Straßennetz beeinträchtigt werden kann. Erst dann wird das Landratsamt von der Gemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde für diesen Bereich in das Verfahren mit eingebunden.

Auch die notwendigen sicherheitsrechtlichen Fragen werden von der Gemeinde-/Stadtverwaltung geklärt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragstellung mittels dem Formular "Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen"
  • Freistellungserklärung zur Haftung durch den Veranstalter
  • Versicherungsbescheinigung für die Veranstaltung
    (Über die Höhe der Mindestversicherungssummen, je nach Veranstaltungsart, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft.)

Gesetzliche Grundlagen

§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Kosten

je nach Aufwand

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Doll

Telefon: 089 / 6221-2596
Fax: 089 / 6221 44-2596
Zimmer: F 2.03
Fachbereich: 6.5
E-Mail: DollH@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Laudenbach

Telefon: 089 / 6221-2880
Fax: 089 / 6221 44-2880
Zimmer: F 2.05
Fachbereich: 6.5
E-Mail: LaudenbachM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Veranstaltungen auf der Straße, Filmaufnahmen auf der Straße, Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, Straßenverkehrsordnung, StVO, Ausnahmegenehmigung, Drehgenehmigung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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