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Maßnahmen zur Verkehrssicherheit anregen

Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

Das Landratsamt München erfüllt als Untere Straßenverkehrsbehörde alle Aufgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis. Die Landkreisgemeinden und -städte werden auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen als Örtliche Straßenverkehrsbehörde tätig.

Wir stehen Ihnen für Fragen und Anregungen von verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen zur Verfügung. Wir greifen auch gerne Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf.

Gesetzliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Riedlaicher

Telefon: 089 / 6221-2653
Fax: 089 / 6221 44-2653
Zimmer: F 2.14
Fachbereich: 6.5
E-Mail: RiedlaicherM@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Schmidl

Telefon: 089 / 6221-2883
Fax: 089 / 6221 44-2883
Zimmer: F 2.13
Fachbereich: 6.5
E-Mail: SchmidlK@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Straßen, Wege, Verkehrssicherheit, Schulwegsicherheit, Beschilderung, Straßenbeschilderung, Verkehrsschilder, Verkehrszeichen, Straßenverkehrsordnung, StVO, Straßenschilder, Verkehrssicherheitsmaßnahme,

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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