Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Mietwagengenehmigungen, Taxikonzessionen beantragen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Bei dieser unternehmerischen Tätigkeit unterscheidet man zwischen dem Verkehr mit Taxen ( § 47 Personenbeförderungsgesetz - PBefG) und dem Verkehr mit Mietwagen (§ 49 PBefG).

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxi- und Taxitarifordnung.

Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.

Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis München gründen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein:

  • die persönliche Zuverlässigkeit wird durch diverse Bescheinigungen und Bestätigungen nachgewiesen (z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) 
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch Ausfüllen des entsprechenden Formblattes nachgewiesen 
  • die fachliche Eignung wird durch Ablegen einer entsprechenden Unternehmerprüfung nachgewiesen

Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxis oder Mietwagens gerecht werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle in Grasbrunn/Neukeferloh mit dem Zusatz Taxi oder Mietwagen zuzulassen.

Erforderliche Unterlagen

Sehen Sie bitte hierzu das Merkblatt Erforderliche Nachweise für eine Taxi- bzw. Mietwagengenehmigung.

Gesetzliche Grundlagen

§ 2 i.V.m. § 46 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Kosten

Taxi:

  • Erteilung einer Taxigenehmigung für das 1. Fahrzeug: 300,00 Euro
         + für jedes weitere Fahrzeug: 100,00 Euro
  • Verlängerung einer Genehmigung für das 1. Fahrzeug: 100,00 Euro
         + für jedes weitere Fahrzeug: 75,00 Euro
  • Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: 25,00 Euro
  • Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30,00 Euro
  • Betriebspflichtbefreiung pro Fahrzeug:
         1 bis 3 Monate: 50,00 Euro
         3 bis 6 Monate: 100,00 Euro

Mietwagen:

  • Erteilung einer Mietwagengenehmigung für das 1. Fahrzeug: 150,00 Euro
         + für jedes weitere Fahrzeug: 50,00 Euro
  • Verlängerung einer Genehmigung für das 1. Fahrzeug: 100,00 Euro
         + für jedes weitere Fahrzeug: 50,00 Euro
  • Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: 25,00 Euro
  • Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30,00 Euro
  • pro Ausnahmegenehmigung BOKraft pro Fahrzeug: 50,00 Euro

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Burghardt

Telefon: 089 / 6221-2598
Fax: 089 / 6221 44-2598
Zimmer: F 2.04
Fachbereich: 6.5
E-Mail: BurghardtT@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Haffner

Telefon: 089 / 6221-2600
Fax: 089 / 6221 44-2600
Zimmer: F 2.02
Fachbereich: 6.5
E-Mail: HaffnerH@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Taxi, Mietwagen, Taxitarifordnung, Taxiordnung, Taxikonzession, Taxigenehmigung, Flughafenbedienung durch Taxen, Ausnahmen für Taxis und Mietwagen, Mietwagengenehmigung, Mietwagenkonzession

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.