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Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Bei dieser unternehmerischen Tätigkeit unterscheidet man zwischen dem Verkehr mit Taxen ( § 47 Personenbeförderungsgesetz - PBefG) und dem Verkehr mit Mietwagen (§ 49 PBefG).
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxi- und Taxitarifordnung.
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.
Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis München gründen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein:
Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxis oder Mietwagens gerecht werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle in Grasbrunn/Neukeferloh mit dem Zusatz Taxi oder Mietwagen zuzulassen.
Sehen Sie bitte hierzu das Merkblatt Erforderliche Nachweise für eine Taxi- bzw. Mietwagengenehmigung.
§ 2 i.V.m. § 46 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Taxi:
Mietwagen:
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.
Antrag zur Ausübung, Änderung oder Weiterbetrieb eines Gelegenheitsverkehrs
Formular für genauere Angaben der Leistungsfähigkeit eines Betriebes
(ausschließlich für Taxen, nicht für Mietwagen!)
(bei Beantragung einer Genehmigung zum Taxi- und/oder Mietwagenverkehr)
Ansprechpartner
Herr Burghardt
Telefon: 089 / 6221-2598
Fax: 089 / 6221 44-2598
Zimmer: F 2.04
Fachbereich: 6.5
E-Mail: BurghardtT@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Haffner
Telefon: 089 / 6221-2600
Fax: 089 / 6221 44-2600
Zimmer: F 2.02
Fachbereich: 6.5
E-Mail: HaffnerH@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Taxi, Mietwagen, Taxitarifordnung, Taxiordnung, Taxikonzession, Taxigenehmigung, Flughafenbedienung durch Taxen, Ausnahmen für Taxis und Mietwagen, Mietwagengenehmigung, Mietwagenkonzession
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.