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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Wenn Sie einen Verstoß (z. B. Personenbeförderung ohne Genehmigung, unerlaubte Bereitstellung, Taxifahrt mit Festpreis, Fahrtverweigerung) bei Taxen oder Mietwagen gegen eine der unten genannten Gesetze oder Verordnungen anzeigen wollen, ist eine schriftliche Anzeige oder Aussage erforderlich.
Bei Verstößen von Taxen und Mietwagen gegen die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und der Taxi- und Taxitarifordnung des Landkreises München kann das Landratsamt München als zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid bis zu einer Höhe von 10.000 Euro (in bestimmten Fällen bis 20.000 Euro) gegen Unternehmer und Fahrer erlassen.
Voraussetzung für die Ahndung ist, dass der Verstoß nachweisbar ist und eine schriftliche Anzeige bzw. Aussage (evtl. mit schriftlichen Zeugenaussagen) vorliegt.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Ansprechpartner
Herr Haffner
Telefon: 089 / 6221-2600
Fax: 089 / 6221 44-2600
Zimmer: F 2.02
Fachbereich: 6.5
E-Mail: HaffnerH@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Taxi, Mietwagen, Taxitarifordnung, Taxiordnung, Taxikonzession, Taxigenehmigung, Mietwagengenehmigung, Mietwagenkonzession
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.