Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Verstöße bei Taxi und Mietwagen anzeigen

Wenn Sie einen Verstoß (z. B. Personenbeförderung ohne Genehmigung, unerlaubte Bereitstellung, Taxifahrt mit Festpreis, Fahrtverweigerung) bei Taxen oder Mietwagen gegen eine der unten genannten Gesetze oder Verordnungen anzeigen wollen, ist eine schriftliche Anzeige oder Aussage erforderlich.

Bei Verstößen von Taxen und Mietwagen gegen die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und der Taxi- und Taxitarifordnung des Landkreises München kann das Landratsamt München als zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid bis zu einer Höhe von 10.000 Euro (in bestimmten Fällen bis 20.000 Euro) gegen Unternehmer und Fahrer erlassen.

Voraussetzung für die Ahndung ist, dass der Verstoß nachweisbar ist und eine schriftliche Anzeige bzw. Aussage (evtl. mit schriftlichen Zeugenaussagen) vorliegt.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 61 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • § 45 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Haffner

Telefon: 089 / 6221-2600
Fax: 089 / 6221 44-2600
Zimmer: F 2.02
Fachbereich: 6.5
E-Mail: HaffnerH@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Taxi, Mietwagen, Taxitarifordnung, Taxiordnung, Taxikonzession, Taxigenehmigung, Mietwagengenehmigung, Mietwagenkonzession

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.