Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Versammlung oder Demonstration anzeigen

Was versteht man unter einer Versammlung?

Eine Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (Art. 2 Abs. 1 BayVersG).

Das Grundgesetz und das Bayerische Versammlungsgesetz garantieren die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland. Deshalb braucht man keine Genehmigung um demonstrieren zu können.

Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, müssen aber bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die Versammlungsbehörde bestätigt, dass die Versammlung angezeigt wurde. Außerdem kann die Versammlungsbehörde Beschränkungen für die Demonstration verfügen.

Bitte zeigen Sie die Versammlung möglichst bald, spätestens aber 2 Werktage vor deren Bekanntgabe, an. Beim Landratsamt München sind nur Versammlungen im Landkreis München anzuzeigen. Versammlungen in der Stadt München sind beim Kreisverwaltungsreferat anzuzeigen.

Wird kurzfristig aus einem aktuellen Anlass zu einer Versammlung eingeladen (Eilversammlung) muss die Anzeige beim Landratsamt spätestens mit der Einladung erfolgen.

Entsteht eine Versammlung ungeplant und ohne Veranstalter aus aktuellem Anlass (Spontanversammlung) entfällt die Anzeigepflicht.

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Krüger

Telefon: 089 / 6221-2281
Fax: 089 / 6221 44-2281
Zimmer: B 3.19
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: KruegerP@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: sicherheitsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Demonstrationen, Versammlungen, Aufzug, Aufzüge, Versammlungsgesetz, Demos

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  15.07.2011  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.