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Was versteht man unter einer Versammlung?
Eine Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (Art. 2 Abs. 1 BayVersG).
Das Grundgesetz und das Bayerische Versammlungsgesetz garantieren die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland. Deshalb braucht man keine Genehmigung um demonstrieren zu können.
Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, müssen aber bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Versammlungsbehörde bestätigt, dass die Versammlung angezeigt wurde. Außerdem kann die Versammlungsbehörde Beschränkungen für die Demonstration verfügen.
Bitte zeigen Sie die Versammlung möglichst bald, spätestens aber 2 Werktage vor deren Bekanntgabe, an. Beim Landratsamt München sind nur Versammlungen im Landkreis München anzuzeigen. Versammlungen in der Stadt München sind beim Kreisverwaltungsreferat anzuzeigen.
Verwenden Sie bitte zur Anzeige das Formular Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel. Bitte schicken Sie die Anzeige an die Fax-Nummer
089 / 6221-2482 oder E-Mail an sicherheitsrecht@lra-m.bayern.de. Die Anzeige kann vorab telefonisch erfolgen, um die oben genannte Frist einzuhalten.
Wird kurzfristig aus einem aktuellen Anlass zu einer Versammlung eingeladen (Eilversammlung) muss die Anzeige beim Landratsamt spätestens mit der Einladung erfolgen.
Entsteht eine Versammlung ungeplant und ohne Veranstalter aus aktuellem Anlass (Spontanversammlung) entfällt die Anzeigepflicht.
Es entstehen keine Kosten.
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Ansprechpartner
Herr Krüger
Telefon: 089 / 6221-2281
Fax: 089 / 6221 44-2281
Zimmer: B 3.19
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: KruegerP@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: sicherheitsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Demonstrationen, Versammlungen, Aufzug, Aufzüge, Versammlungsgesetz, Demos
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.07.2011 aktualisiert.