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Der Europäische Feuerwaffenpass wird benötigt, wenn Sie als Jäger oder Sportschütze (Jagdreisen oder Schießwettbewerbe) Waffen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören, mitnehmen wollen.
Ausnahme:
Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie Deutscher Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munition in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich mitnehmen und dort besitzen, wenn sie - soweit erforderlich - die deutsche Besitzerlaubnis und den Grund der Einreise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft machen können.
Bei verschiedenen EU-Staaten ist eine Zustimmung zur Einfuhr bestimmter Schusswaffen vor Einreise in die jeweiligen Mitgliedstaaten in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist maximal fünf Jahre gültig.
§ 32 Abs. 6 Waffengesetz (WaffG)
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist erforderlich.
Ansprechpartner
Herr Dreger
Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Waffenschein, Feuerwaffenpass, Europäischer Feuerwaffenpass, Internationaler Feuerwaffenpass
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.04.2012 aktualisiert.