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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Der Europäische Feuerwaffenpass wird benötigt, wenn Sie als Jäger oder Sportschütze (Jagdreisen oder Schießwettbewerbe) Waffen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören, mitnehmen wollen.

Ausnahme:
Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie Deutscher Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munition in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich mitnehmen und dort besitzen, wenn sie - soweit erforderlich - die deutsche Besitzerlaubnis und den Grund der Einreise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder  Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft machen können.

Bei verschiedenen EU-Staaten ist eine Zustimmung zur Einfuhr bestimmter Schusswaffen vor Einreise in die jeweiligen Mitgliedstaaten in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist maximal fünf Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Waffenbesitzkarte, in der die einzutragende/n Schusswaffe/n registriert ist/sind
  • 1 Passfoto aus neuester Zeit
  • Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) 

Gesetzliche Grundlagen

§ 32 Abs. 6 Waffengesetz (WaffG)

Kosten

  • Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses: 40,90 Euro
  • Verlängerung der Geltungsdauer des europäischen Feuerwaffenpasses: 10,23 Euro
  • Änderungen (Ein- bzw. Austragung von Schusswaffen) im europäischen Feuerwaffenpass: 10,23 Euro

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt München ist erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Dreger

Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Waffenschein, Feuerwaffenpass, Europäischer Feuerwaffenpass, Internationaler Feuerwaffenpass

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  19.04.2012  aktualisiert.


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