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Kleinen Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen beantragen

Für den Erwerb und Besitz von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufweisen (die Buchstaben "PTB" sowie eine Prüfnummer in einem Kreis), müssen Sie nach dem Waffengesetz nur über 18 Jahre alt sein. Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohn- oder Geschäftsräume bzw. des eigenen Hausrechtsbereiches, ist der so genannte "Kleine Waffenschein" erforderlich.

Wer eine solche Waffe führt, ohne über den "Kleinen Waffenschein" zu verfügen, macht sich strafbar!

Der "Kleine Waffenschein" wird auf Antrag, nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, unbefristet ausgestellt. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen. Ebenso wenig beinhaltet er die Erlaubnis zum Schießen mit derartigen Waffen außerhalb von Schießstätten oder des eigenen, befriedeten Hausrechtsbereiches, was sich auch auf das Schießen an Silvester bezieht.

Beim Führen einer Schusswaffe ist generell neben dem Waffenschein bzw. dem "Kleinen Waffenschein" ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gesetzliche Grundlagen

§ 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG)

Kosten

50,00 Euro

Kontaktinformationen

Die Beantragung können Sie schriftlich erledigen, den "Kleinen Waffenschein" müssen Sie jedoch persönlich im Landratsamt München abholen.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Klees

Telefon: 089 / 6221-2330
Fax: 089 / 6221 44-2330
Zimmer: B 3.16
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: KleesG@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Dreger

Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Kleiner Waffenschein, PTB-Waffen, Reizstoffwaffen, Schreckschusswaffen, Signalwaffen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  13.01.2012  aktualisiert.

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