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Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten beantragen

Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis.

Erfasst von der vorgenannten Regelung wird jedes Schießen außerhalb einer genehmigten Schießstätte, z. B.:

  • Vorführung und Übung mit Seenot-Signalen
  • so genanntes "Adlerschießen"
  • Erlegen von Wild in Gehegen
  • Abschuss von verwilderten Haustauben (Maßnahme der Taubenvergrämung)

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Schießerlaubnis sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • glaubhafte Darlegung eines Bedürfnisses
  • Waffensachkundenachweis
  • zusätzlicher Sachkundenachweis für das Töten von Tieren (gültiger Jagdschein oder Bestätigung über Gehegewildhalterkurs)
  • Versicherungsnachweis gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden (nicht Jagdhaftpflicht)

Erforderliche Unterlagen

  • Waffensachkundenachweis
  • zusätzlicher Sachkundenachweis für das Töten von Tieren (gültiger Jagdschein oder Bestätigung über Gehegewildhalterkurs)
  • Versicherungsnachweis gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden (nicht Jagdhaftpflicht)

Gesetzliche Grundlagen

§ 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG-neu)

Kosten

zwischen 25,56 Euro und 153,39 Euro, je nach Umfang und Verwaltungsaufwand im Antragsverfahren.

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Heilmeier

Telefon: 089 / 6221-2658
Fax: 089 / 6221 44-2658
Zimmer: B 3.18
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: HeilmeierW@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Templer

Telefon: 089 / 6221-2361
Fax: 089 / 6221 44-2361
Zimmer: B 3.15
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: TemplerR@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Schießerlaubnis, Schießen, Töten von Tieren, Schusswaffen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  11.01.2011  aktualisiert.


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