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Sprengstofferlaubnis beantragen

Die Sprengstofferlaubnis gem. § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt zum Erwerb, zum Befördern, zur Aufbewahrung, zum Verwenden und zur Vernichtung von:

  • Nitrocellulosepulver zum Wiederladen
  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
  • Böllerpulver zum Böllerschießen 

innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes.

Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig.

Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird durch die Behörde geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Bedürfnisnachweis (Bescheinigung des Schützen- bzw. Böllervereines)
  • Lehrgangszeugnis
  • Bestätigung der Gemeinde bei gemeindlichen Böllerschützen
  • gültiger Jagdschein bei Wiederladern 

Gesetzliche Grundlagen

§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Kosten

 Erstausstelllung: 66,46 Euro
Verlängerung: 51,13 Euro 

Bearbeitungszeit und Fristen

Die Bearbeitungsdauer des Antrages beträgt 2-4 Wochen, je nach Alter des Auszuges aus dem Bundeszentralregister (BZR).

Kontaktinformationen

Sie müssen die Sprengstofferlaubnis persönlich abholen.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Dreger

Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sprengstoff, Sprengstoffschein, Sprengstofferlaubnis

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  13.01.2012  aktualisiert.


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