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Das Landratsamt München ist für Antragsteller zuständig, deren Hauptwohnsitz sich im Landkreis München befindet.
Die Sprengstofferlaubnis gem. § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt zum Erwerb, zum Befördern, zur Aufbewahrung, zum Verwenden und zur Vernichtung von:
innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes.
Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig.
Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird durch die Behörde geprüft.
§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Erstausstelllung: 66,46 Euro
Verlängerung: 51,13 Euro
Die Bearbeitungsdauer des Antrages beträgt 2-4 Wochen, je nach Alter des Auszuges aus dem Bundeszentralregister (BZR).
Sie müssen die Sprengstofferlaubnis persönlich abholen.
Ansprechpartner
Herr Dreger
Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sprengstoff, Sprengstoffschein, Sprengstofferlaubnis
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.01.2012 aktualisiert.