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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Voraussetzug für die Zulassung zum Sachkundelehrgang für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrocellulosepulver.

Die im Antragsverfahren durchzuführende Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit wird von dem Sachgebiet Brandschutz, Katastrophenschutz, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze veranlasst.

Gesetzliche Grundlagen

§ 34 Abs. 2  Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Kosten

51,13 Euro

Bearbeitungszeit und Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

Kontaktinformationen

Sie müssen die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich im Landratsamt München abholen.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Dreger

Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sprengstoff, Sprengstoffschein, Sprengstofferlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  13.01.2012  aktualisiert.


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