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Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Voraussetzug für die Zulassung zum Sachkundelehrgang für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrocellulosepulver.
Die im Antragsverfahren durchzuführende Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit wird von dem Sachgebiet Brandschutz, Katastrophenschutz, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze veranlasst.
§ 34 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
51,13 Euro
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
Sie müssen die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich im Landratsamt München abholen.
Ansprechpartner
Herr Dreger
Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sprengstoff, Sprengstoffschein, Sprengstofferlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.01.2012 aktualisiert.