Waffenrechtliche Erlaubnis beantragen
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese berechtigt Sie dazu, die darin eingetragenen Waffen innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen oder sie zu transportieren (Schießstand, Reparatur beim Büchsenmacher, Fahrt zum Jagdrevier). Beim Transport sind Waffe und Munition getrennt zu transportieren, die Waffe darf während des Transports nicht zugriffbereit und nicht geladen sein.
Voraussetzungen für die Erteilung:
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Sachkunde (derzeit noch nicht bei Erben)
- Bedürfnis
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmungen für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr)
- Nachweis der ordnungsgemäßen Unterbringung der Waffen
Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde überprüft. Sachkunde- und Bedürfnisnachweis sind vom Antragsteller zu erbringen.
Waffenschein/Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
Ein Waffenschein berechtigt zum Führen einer geladenen, zugriffs- und schussbereiten Schusswaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums.
Voraussetzungen für die Erteilung:
- Zuverlässigkeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sachkunde
- Bedürfnis bei persönlich Gefährdeten
Der Antragsteller hat möglichst detailliert darzulegen, auf Grund welcher Tatsachen er eine Gefärdung seiner Person in dem Sinne der Allgemeingefährdung sieht. Auch wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet ist, so ist damit automatisch noch nicht das Bedürfnis zum Waffenerwerb gegeben. Der Waffenerwerb ist nicht erforderlich, wenn sich die Gefährdung auf andere zumutbare Weise verhindern oder ebenso mindern lässt, wie durch eine Schusswaffe. - Bedürfnis bei Bewachungsunternehmern
Die alleinige Zugehörigkeit zur Berufsgruppe der Sicherheitsdienstleister (Bewachungsgewerbe) reicht nicht aus, ein Bedürfnis glaubhaft darzulegen. Der Sicherheitsdienstleister muss detailliert darlegen, durch welche seiner konkreten Tätigkeiten er einer Allgemeingefährdung unterliegt. Hierzu sind eindeutige Belege, insbesondere Sicherheitsdienstleistungsverträge vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Sportschütze:
- Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört
- Sachkundenachweis
- Unterbringungsnachweis
Jäger:
- gültiger Jagdschein
- bei Jagdschülern Bestätigung der Jagdschule
- Unterbringungsnachweis
Erben:
- Erbnachweis, evtl. Verzichtserklärung weiterer Erben, WBK des Verstorbenen
- Unterbringungsnachweis
Waffen- oder Munitionssammler:
- Sachkundenachweis
- Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebiets
- Unterbringungsnachweis
Waffen- oder Munitionssachverständige:
- Sachkundenachweis
- Nachweis für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck
Gesetzliche Grundlagen
Waffengesetz (WaffG):
- § 10 Abs. 1 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
- § 13 Abs. 3 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
- § 14 Abs. 4 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
- § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
- § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
- § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
- § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls
- § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
Kosten
- Grüne Sportschützen Waffenbesitzkarte: 40,90 Euro (1.u.2. Kurzwaffe), 56,24 Euro ab 3. Kurzwaffe und Langwaffen
- Gelbe Sportschützen Waffenbesitzkarte: 56,24 Euro
- Waffenbesitzkarte für Jagdschüler: 56,24 Euro
- Jäger Waffenbesitzkarte: 25,56 Euro (Neuausstellung bei Anmeldung von Langwaffen)
- Erwerbsberechtigung Kurzwaffe für Jäger: 40,90 Euro (Anmeldung: 12,78 Euro)
- Munitionserwerbsberechtigung: 25,56 Euro
- Waffenbesitzkarte für Erben: 25,56 Euro
- An- und Abmeldung von Waffen: 12,78 Euro
- Anmeldung von Langwaffen aufgrund Jagdschein: 17,90 Euro
- persönlicher Waffenschein: 102,26 Euro
- Firmenwaffenschein einschl. Personal: 204,52 Euro
- Waffenbesitzkarte für Waffensammler/Munitionssammler: 204,52 Euro
- Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige: 86,92 Euro
Bitte kontaktieren Sie das Landratsamt München, um evtl. auftretende Fragen zu klären.
Kontakt
Waffenbesitzkarte und Munition
Ansprechpartner
Herr Dreger
Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de
Waffenschein
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Herr Templer
Telefon: 089 / 6221-2361
Fax: 089 / 6221 44-2361
Zimmer: B 3.15
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: TemplerR@lra-m.bayern.de
Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten
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Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Munition, Waffen, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Feuerwaffenpass
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2012 aktualisiert.