Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Waffenrechtliche Erlaubnis beantragen

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese berechtigt Sie dazu, die darin eingetragenen Waffen innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen oder sie zu transportieren (Schießstand, Reparatur beim Büchsenmacher, Fahrt zum Jagdrevier). Beim Transport sind Waffe und Munition getrennt zu transportieren, die Waffe darf während des Transports nicht zugriffbereit und nicht geladen sein.

Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Sachkunde (derzeit noch nicht bei Erben)
  • Bedürfnis
  • Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmungen für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr)
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Unterbringung der Waffen 

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde überprüft. Sachkunde- und Bedürfnisnachweis sind vom Antragsteller zu erbringen.

Waffenschein/Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal

Ein Waffenschein berechtigt zum Führen einer geladenen, zugriffs- und schussbereiten Schusswaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums.

Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Zuverlässigkeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sachkunde
  • Bedürfnis bei persönlich Gefährdeten
    Der Antragsteller hat möglichst detailliert darzulegen, auf Grund welcher Tatsachen er eine Gefärdung seiner Person in dem Sinne der Allgemeingefährdung sieht. Auch wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet ist, so ist damit automatisch noch nicht das Bedürfnis zum Waffenerwerb gegeben. Der Waffenerwerb ist nicht erforderlich, wenn sich die Gefährdung auf andere zumutbare Weise verhindern oder ebenso mindern lässt, wie durch eine Schusswaffe.
  • Bedürfnis bei Bewachungsunternehmern
    Die alleinige Zugehörigkeit zur Berufsgruppe der Sicherheitsdienstleister (Bewachungsgewerbe) reicht nicht aus, ein Bedürfnis glaubhaft darzulegen. Der Sicherheitsdienstleister muss detailliert darlegen, durch welche seiner konkreten Tätigkeiten er einer Allgemeingefährdung unterliegt. Hierzu sind eindeutige Belege, insbesondere Sicherheitsdienstleistungsverträge vorzulegen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis 

Sportschütze:

  • Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört
  • Sachkundenachweis
  • Unterbringungsnachweis 

Jäger:

  • gültiger Jagdschein
  • bei Jagdschülern Bestätigung der Jagdschule 
  • Unterbringungsnachweis 

Erben:

  • Erbnachweis, evtl. Verzichtserklärung weiterer Erben, WBK des Verstorbenen
  • Unterbringungsnachweis 

Waffen- oder Munitionssammler:

  • Sachkundenachweis
  • Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebiets 
  • Unterbringungsnachweis 

Waffen- oder Munitionssachverständige:

  • Sachkundenachweis
  • Nachweis für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck 

Gesetzliche Grundlagen

Waffengesetz (WaffG):

  • § 10 Abs. 1 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
  •  § 13 Abs. 3 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
  •  § 14 Abs. 4 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
  •  § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
  • § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
  • § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
  • § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls
  • § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal

Kosten

  • Grüne Sportschützen Waffenbesitzkarte: 40,90 Euro (1.u.2. Kurzwaffe), 56,24 Euro ab 3. Kurzwaffe und Langwaffen
  • Gelbe Sportschützen Waffenbesitzkarte: 56,24 Euro
  • Waffenbesitzkarte für Jagdschüler: 56,24 Euro
  • Jäger Waffenbesitzkarte: 25,56 Euro (Neuausstellung bei Anmeldung von Langwaffen)
  • Erwerbsberechtigung Kurzwaffe für Jäger: 40,90 Euro (Anmeldung: 12,78 Euro)
  • Munitionserwerbsberechtigung: 25,56 Euro
  • Waffenbesitzkarte für Erben: 25,56 Euro
  • An- und Abmeldung von Waffen: 12,78 Euro
  • Anmeldung von Langwaffen aufgrund Jagdschein: 17,90 Euro
  • persönlicher Waffenschein: 102,26 Euro
  • Firmenwaffenschein einschl. Personal: 204,52 Euro
  • Waffenbesitzkarte für Waffensammler/Munitionssammler: 204,52 Euro
  • Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige: 86,92 Euro

Kontaktinformationen

Bitte kontaktieren Sie das Landratsamt München, um evtl. auftretende Fragen zu klären.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Waffenbesitzkarte und Munition

Ansprechpartner
Herr Dreger

Telefon: 089 / 6221-1224
Fax: 089 / 6221 44-1224
Zimmer: B 3.14
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: DregerC@lra-m.bayern.de

Waffenschein

Ansprechpartner
Herr Templer

Telefon: 089 / 6221-2361
Fax: 089 / 6221 44-2361
Zimmer: B 3.15
Fachbereich: 5.3.3
E-Mail: TemplerR@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Munition, Waffen, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Feuerwaffenpass

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  31.01.2012  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.