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Gastschulantrag für Förderschulen stellen

Zum Besuch einer anderen Förderschule als der zuständigen Sprengelschule (die Grundschule des Schulbezirks) kann bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine Gastschulgenehmigung erteilt werden. Der Antrag ist bei der Sprengelschule erhältlich.

Die Gastschulgenehmigung wird vom Sachaufwandsträger der Sprengelschule  (zuständige kreisfreie Stadt oder Landkreis) erteilt.

Aus schulorganisatorischen Gründen kann das zuständige Staatliche Schulamt die Zuweisung eines Schülers an eine bestimmte Schule anordnen.

Gesetzliche Grundlagen

Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Schenk

Telefon: 089 / 6221-2814
Fax: 089 / 6221 44-2814
Zimmer: B 4.08
Fachbereich: 3.2
E-Mail: SchenkA@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 3.2 - Schulen, Bildung und Kultur
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2857
E-Mail: schulen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Förderschulen, sonderpädagogisches Förderzentrum, Sprachförderungen, Rupert-Egenberger-Schule, Erwin-Lesch-Schule, Gastschulen, Gastschulbeiträge, Gastschulgenehmigung, Gastschüler

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  24.01.2011  aktualisiert.


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