Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Zum Besuch einer anderen Förderschule als der zuständigen Sprengelschule (die Grundschule des Schulbezirks) kann bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine Gastschulgenehmigung erteilt werden. Der Antrag ist bei der Sprengelschule erhältlich.
Die Gastschulgenehmigung wird vom Sachaufwandsträger der Sprengelschule (zuständige kreisfreie Stadt oder Landkreis) erteilt.
Aus schulorganisatorischen Gründen kann das zuständige Staatliche Schulamt die Zuweisung eines Schülers an eine bestimmte Schule anordnen.
Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
Ansprechpartner
Herr Schenk
Telefon: 089 / 6221-2814
Fax: 089 / 6221 44-2814
Zimmer: B 4.08
Fachbereich: 3.2
E-Mail: SchenkA@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 3.2 - Schulen, Bildung und Kultur
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2857
E-Mail: schulen@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Förderschulen, sonderpädagogisches Förderzentrum, Sprachförderungen, Rupert-Egenberger-Schule, Erwin-Lesch-Schule, Gastschulen, Gastschulbeiträge, Gastschulgenehmigung, Gastschüler
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.01.2011 aktualisiert.