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Schulpflichtverletzung

Das Landratsamt München ist für Schulpflichtverletzungen an Schulen im Landkreis München zuständig.

Eine Schulpflichtverletzung stellt nach dem Schulgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Als ordnungswidrig handelnde Person können sowohl die Schülerin oder der Schüler, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, als auch die jeweiligen Erziehungsberechtigten oder die Verantwortlichen der Ausbildungsbetriebe mit einem Bußgeld belangt werden.

Gesetzliche Grundlagen

  • Art. 118 und 119 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeit (OwiG)

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Jesipow

Telefon: 089 / 6221-2843
Fax: 089 / 6221 44-2843
Zimmer: B 4.24
Fachbereich: 3.3
E-Mail: JesipowR@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 3.3 - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2278
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  27.01.2011  aktualisiert.


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