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Das Landratsamt München ist für Schulpflichtverletzungen an Schulen im Landkreis München zuständig.
Eine Schulpflichtverletzung stellt nach dem Schulgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Als ordnungswidrig handelnde Person können sowohl die Schülerin oder der Schüler, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, als auch die jeweiligen Erziehungsberechtigten oder die Verantwortlichen der Ausbildungsbetriebe mit einem Bußgeld belangt werden.
Ansprechpartnerin
Frau Jesipow
Telefon: 089 / 6221-2843
Fax: 089 / 6221 44-2843
Zimmer: B 4.24
Fachbereich: 3.3
E-Mail: JesipowR@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3 - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2278
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.01.2011 aktualisiert.