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Hinweise und Erläuterungen zur kostenfreien Schülerbeförderung finden Sie auch direkt in den Anträgen auf Kostenfreiheit des Schulwegs.
Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Schulsprengeln zu den Volksschulen ist die Gemeinde des Schulstandorts zuständig.
Für die Volksschulen im Stadtbereich ist die Landeshauptstadt München zuständig.
Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu folgenden Schulen ist der Landkreis München zuständig:
Zu den Förderschulen im Stadtbereich München ist bei Wohnsitz der Schüler im Landkreis München ebenfalls der Landkreis München zuständig.
Die Schülereltern werden gebeten, sich wegen der kostenfreien Beförderung zunächst mit der jeweiligen Schule in Verbindung zu setzen. Die Schule legt dem Landratsamt München die Anträge gesammelt vor.
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist bei folgenden Schulen Aufgabe des Landkreises des gewöhnlichen Aufenthalts des Schülers:
Das Landratsamt München ist danach für die kostenfreie Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreisgebiet zuständig.
Für die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt München haben, ist als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die Landeshauptstadt München zuständig.
Verwenden Sie hier bitte das Formular für Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs (bis zur 10. Jahrgangsstufe).
Wegen der notwendigen Schulbesuchsbestätigung bitten wir, die Anträge rechtzeitig, also vor Beginn der Sommerferien, über die Schule einzureichen.
Bei folgenden Schulen besteht die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen. Ausschlussfrist ist der 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres.
Hier gilt für Schüler, welche im Landkreis München wohnen, der Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ab Jahrgangsstufe 11).
Für staatlich genehmigte Privatschulen, die nicht staatlich anerkannt sind, ist Aufgabenträger der Schülerbeförderung nicht der Landkreis München, sondern immer die jeweilige Schule selbst.
(bis einschließlich 10. Jahrgangsstufe)
(ab der 11. Jahrgangsstufe)
Ansprechpartnerin
Frau Jesipow
Telefon: 089 / 6221-2843
Fax: 089 / 6221 44-2843
Zimmer: B 4.24
Fachbereich: 3.3
E-Mail: JesipowR@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Brummer
Telefon: 089 / 6221-2844
Fax: 089 / 6221 44-2844
Zimmer: B 4.25
Fachbereich: 3.3
E-Mail: BrummerD@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Minko
Telefon: 089 / 6221-2384
Fax: 089 / 6221 44-2384
Zimmer: B 4.25
Fachbereich: 3.3
E-Mail: MinkoE@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Jesipow
Telefon: 089 / 6221-2843
Fax: 089 / 6221 44-2843
Zimmer: B 4.24
Fachbereich: 3.3
E-Mail: JesipowR@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Stephan
Telefon: 089 / 6221-2382
Fax: 089 / 6221 44-2382
Zimmer: B 4.24
Fachbereich: 3.3
E-Mail: StephanR@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3 - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2802
E-Mail: schuelerbefoerderung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fahrtkostenrückerstattung, Schulwege, Schüler, Grundschüler, Schulkinder, Schülerbeförderung, Schulbus
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 21.01.2011 aktualisiert.