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Im Landkreis München liegen 4 EU-Badegewässer. Diese werden von Anfang Mai bis Mitte September in 14-tägigem Abstand kontrolliert:
Bei den Überwachungsergebnissen handelt es sich jedoch nur um Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Bei nicht ausreichenden Badewasserwerten wird hierüber unverzüglich über Presse, Internet und Hinweisschilder informiert. Im Einzelfall kann ein auch ein komplettes Badeverbot ausgesprochen werden.
Auch der Deininger Weiher und der Ismaninger Taxetweiher laden zum Baden ein, sind aber nicht als EU-Badegewässer klassifiziert. Die Qualität des Wassers wird im Abstand von vier Wochen untersucht.