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Lage: 82064 Großdingharting-Straßlach,
Am Deininger Weiher 4 (Gaststätte)
Der natürliche Moorsee liegt eingebettet in einer reizvollen Landschaft, dem Landschaftsschutzgebiet "Südliches Gleißental der Gemeinden Dingharting und Oberbiberg". Der See befindet sich in Privatbesitz. In den Jahren 1976/77 wurde er vom Erholungsflächenverein entschlammt und angepachtet.
An den See schließt sich ein Schilfgürtel und ein Moorgebiet an, beide dürfen nicht betreten werden. Um das Moor zu schützen, ist es mit einem Zaun umgeben. Das Moor gibt dem Wasser des Weihers auch seine braune Farbe.
Vom Deininger Weiher aus erschließen sich viele Wandermöglichkeiten.
Größe des Erholungsgebietes:
88.000 m², davon sind 27.000 m² Wasserfläche und 4.000 m² Liegewiese. Der See hat eine ausgebaute Uferlänge von 1.200 Metern und eine Wassertiefe von ca. 2,00 Metern. Er besitzt einen natürlichen Wasserzulauf und Ablauf. Im Erholungsgebiet ist Grillen und offenes Feuer verboten. Im Winter kann man auf dem zugefrorenen See (nur auf dem vorderen Teil bei der Gaststätte) gegen eine Gebühr (derzeit 2,00 Euro pro Person) Eissport betreiben. Hier überprüft der Wirt die Tragfähigkeit der Eisdecke. Auf der hinteren Hälfte des Sees ist das Betreten der Eisfläche generell verboten.
Einrichtungen:
Datum: 07.05.2012
Wassertemperatur: 12,9 Grad
Enterokokken: 10
Escherichia coli: 10
Bewertung: ohne Beanstandung
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn
Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.
Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.