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Lage: 85774 Unterföhring,
Am Poschinger Weiher 50 (Gaststätte)
Nach dem ersten Weltkrieg ist dieser See durch Kiesentnahme für den Bau des Werkskanals entstanden. Das 1967 ausgebaute Gelände, befindet sich im Eigentum des Erholungsflächenvereins und wurde 1987 nochmals um 10.000 m² erweitert. Der See liegt im Landschaftsschutzgebiet "Isartal". Zum Erholungsgebiet gehört auch der angrenzende Aussichtsberg mit Wanderwegen, die dann entlang der Isar weiterführen. Mitten im See liegt eine kleine Vogelschutzinsel. Umsäumt wird der "Poschinger Weiher" von altem Baumbestand und sonnigen Liegewiesen auf der Westseite. In diesem Erholungsgelände darf nicht gegrillt werden und kein Lagerfeuer angefacht werden.
Größe des Erholungsgebietes:
306.000 m², davon 251.000 m² Landfläche, davon wiederum 55.000 m² Liegewiese und 55.000 m² Wasserfläche. Auf der Westseite befindet sich ein ca. 600 Meter langer Uferstreifen. Wassertiefe bis ca. 2,40 Meter. Der See wird von Grundwasserquellen gespeist, hat aber auch einen natürlichen Zu- und Ablauf.
Einrichtungen:
Datum: 07.05.2012
Wassertemperatur: 15 Grad
Enterokokken: 10
Escherichia coli: 32
Bewertung: ohne Beanstandung
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn
Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.
Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.