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Oberbayern - Landkreis München

Unterschleißheimer See

Foto: Unterschleißheimer See

Lage: 85716 Unterschleißheim,
Furtweg 92 (Gaststätte)

Der See entstand in den Jahren 1979/1980 durch Kiesabbau für den Autobahnbau der
A 92. Das Erholungsgebiet "Unterschleißheimer See" wurde vom Erholungsflächenverein angekauft und ausgebaut. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet "Dachauer Moos". Am Südostufer entlang wurde eine Ausgleichfläche mit Schutzzone und Biotop erstellt.

Größe des Erholungsgebietes: 174.000 m², davon 95.000 m²Landfläche mit 50.000 m² Liegewiese und 79.000 m² Wasserfläche. Die Uferlänge beträgt 800 Meter, Wassertiefe bis ca. 14 Meter. Der See wird von Grundwasserquellen gespeist und hat einen natürlichen Ablauf.

Einrichtungen:

  • Gaststätte mit Biergarten (ganzjährig geöffnet) und mit für Badegäste von außen zugänglichen Toiletten
  • Wasserwachtstation mit Bootshaus und Garage für Rettungsfahrzeug
  • Toilettenanlage in der Nord-Westecke
  • Sandspielplatz mit Spielgeräten in der Nähe der Wasserwacht und Sandspielfläche am Wasser
  • Tischtennisplatten in der Nähe der Gaststätte
  • Beach - Volleyballplatz mit zwei Spielfeldern auf der Nordseite
  • Grillzone (nur handelsübliche kleine Familiengrills, kein Bodengrill, kein Lagerfeuer)
  • Parkplätze am Furtweg mit insgesamt 336 Stellplätzen für PKW, davon 5 Stellplätze für Behinderte und 15 Motorradstellplätze
  • auf der Ostseite ein weiterer Parkplatz mit 170 Stellplätzen für PKW und weiteren 145 Stellplätze als Reserveplätze.
    In der Zeit von 01. Mai bis 30. September wird eine Parkgebühr von 2,00 Euro je PKW und 1,50 Euro je Motorrad erhoben.

Einstufung der Badegewässerqualität

Die Einstufung erfolgt anhand der Badegewässerwerte, die in den Jahren 2008 bis 2011 gemessen wurden.

Symbol für ausgezeichnete Badegewässerqualität mit Legende

Ergebnisse der Badesaison 2012

Datum: 07.05.2012
Wassertemperatur: 15,2 Grad
Enterokokken: 10
Escherichia coli: 10
Bewertung: ohne Beanstandung

Auffällige Ereignisse in der Badesaison

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.
Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist.  Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.


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