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Sportförderung durch den Freistaat Bayern über die Vereinspauschale

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt nach Maßgabe der geänderten Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.

Diese Sportförderrichtlinien beinhalten u. a. die Zusammenfassung der Förderberbereiche:

  • Förderung des Einsatzes von Übungsleitern
  • pauschale Sportbetriebsförderung
  • Förderung der Beschaffung beweglicher Großsportgeräte

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen (Abschnitt A der Sportförderrichtlinien).

Die Vereinspauschale wird anhand folgender Parameter bestimmt:

  1. Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder: einfache Gewichtung
  2. Anzahl an sonstigen Mitgliedern (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis einschl. 26 Jahre): 10-fache Gewichtung
  3. Anzahl der gültigen Übungsleiterausweise, die der Verein aktiv im Sportbetrieb einsetzt (max. 4% der Gesamtmitgliederzahl, aber 6% - 8% bei über 60% Mitglieder nach Nr. 4.1.2 der Richtlinien): pro Übungsleiter-Ausweis 650-fache Gewichtung, bei Einsatz in zwei Vereinen 325-fache Gewichtung

Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreichen. Dabei ist unerheblich, ob diese 500 Mitgliedereinheiten nur über reine Mitgliederzahlen (Nrn. 1 und 2) oder durch Vorlage eines Übungsleiterausweises zustande kommen.

Die Antragsunterlagen (Antragsvordruck, gültige und aktiv eingesetzte Übungsleiterausweise im Original) müssen bis 01. März des Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, beim Landratsamt München eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
  • gültige und aktiv eingesetzte Übungsleiterausweise im Original

Gesetzliche Grundlagen

Sportförderrichtlinien

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Drotleff

Telefon: 089 / 6221-2321
Fax: 089 / 6221 44-2321
Zimmer: N 3.09
Fachbereich: 2.1
E-Mail: DrotleffG@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 2.1 - Kreisjugendamt / Sportförderung
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2496
E-Mail: drotleffg@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sport, Schützenvereine, Vereinsmitglieder, Sportvereine, Sportförderung, Sportförderrichtlinien, Übungsleiterausweis, Jugendförderung, Sportfördermittel, Vereinspauschale, Übungsleiter

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  01.02.2011  aktualisiert.


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