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Sportförderung durch den Landkreis München

Allgemeine Sportförderung

Aufgrund eines Beschlusses durch den Kreisausschuss stellt der Landkreis München seinen Sport- und Schützenvereinen alljährlich finanzielle Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung.

Diese Sportfördermittel werden ohne Antrag nach folgenden Kriterien verteilt:

  1. Der Verein muss mindestens 20 Mitglieder haben, davon 4 Jugendliche bis 17 Jahre.
  2. Einen Mindestförderbetrag von 200,00 Euro erhält jeder Verein, der Punkt 1 erfüllt.
  3. Die Fördermittel für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre werden auf 12,00 Euro pro jugendlichem Mitglied festgelegt, wenn der Verein Punkt 1 erfüllt.
  4. Berechnungsgrundlage für die Mitgliedszahlen ist der Mitgliederstand der Sport- und Schützenvereine nach der Bestandserhebung des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) bzw. des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) jeweils zum 1. Januar des laufenden Jahres.
  5. Gefördert werden können auch Vereine die nicht dem BLSV oder dem BSSB angehören, unter der Voraussetzung, dass sie gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind. Die Mittel werden den Vereinen zweckgebunden für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt und können demnach auch jungen Menschen, die noch nicht 27 Jahre alt sind zugute kommen.
  6. Versehrtensportvereine erhalten den Mindestförderbetrag (200,00 Euro).

Erforderliche Unterlagen

Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Drotleff

Telefon: 089 / 6221-2321
Fax: 089 / 6221 44-2321
Zimmer: N 3.09
Fachbereich: 2.1
E-Mail: DrotleffG@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 2.1 - Kreisjugendamt / Sportförderung
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2496
E-Mail: drotleffg@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sportförderung, Sportförderrichtlinien, Übungsleiterausweis, Jugendförderung, Sportfördermittel, Vereinspauschale

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  12.01.2011  aktualisiert.


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