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Wer eine motorsportliche Veranstaltung wie beispielsweise ein Rennen mit Kraftfahrzeugen, Motorradrennen oder Sonder- bzw. Wertungsprüfungen mit Renncharakter im Landkreis München durchführen möchte, benötigt nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz eine Erlaubnis.
Findet eine motorsportliche Veranstaltung ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund statt, entfällt die Erlaubnispflicht nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Einzuholen ist dann eine Erlaubnis nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hierfür ist im Landratsamt München das Sachgebiet Verkehrsrecht zuständig.
Der ausgefüllte Antrag ist mit allen Unterlagen beim Landratsamt München einzureichen.
Soweit erforderlich, werden Feuerwehr, Rettungsdienst, Naturschutzbehörden und ggf. weitere Behörden und öffentliche Stellen, deren Zuständigkeit berührt wird, am Antragsverfahren beteiligt.
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint.
Neben der Erlaubnis können noch weitere Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein, z. B. nach der Straßenverkehrsordnung, nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz oder nach dem Bayerischen Immisionsschutzgesetz.
Findet die Veranstaltung innerhalb einer genehmigten Anlage im Sinne von § 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 5 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) statt, so gilt für den Lärmschutz das BImSchG in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen (4. Bundesimmisionsschutz-Verordnung).
Bei Veranstaltungen, die nicht auf einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinn des BImSchG stattfinden, ist ausreichender Lärmschutz sicher zu stellen. Vor dem nächstgelegenen Wohnhaus eines Wohngebiets darf der Spitzenpegel von 65 dB(A) nicht überschritten werden. Kann dies nicht gewährleistet werden, so kann die beantragte Erlaubnis nicht erteilt werden.
In allen Fällen ist Folgendes zu beachten:
Bei der erforderlichen Versicherung handelt es sich um eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung. Darin muss eine Sachschadens- und eine Personenhaftpflicht (auch für die Zuschauer), die bei allen Schadensfällen aufgrund der Veranstaltung eintritt, beinhaltet sein.
Ansprechpartner
Herr Maurer
Telefon: 089 / 6221-2372
Fax: 089 / 6221 44-2372
Zimmer: B 3.19
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: MaurerS@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: sicherheitsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Sportereignisse, motorsportliche Veranstaltung, Geschicklichkeitsfahrten, Motorradrennen, Autorennen
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.01.2011 aktualisiert.