Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern

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Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt werden als Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

Beachten Sie bitte die "Wichtigen Informationen zur Terminvereinbarung" unterhalb von "Beschreibung".

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.01.2024. aktualisiert.