Grünes Kennzeichen beantragen

Formular 

Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, da sie an bestimmte Einsatzzwecke gebunden sind. Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden, z. B. für Pferdeanhänger oder für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.