Kaminkehrerwesen

Information/Beratung 

Der Eigentümer eines Anwesens ist verantwortlich, dass die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden. Beim Landratsamt München erhalten Sie nähere Auskünfte, z. B. zu dem für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfeger.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.