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Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehörige genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz). Dasselbe gilt für Staatsangehörige der restlichen EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein).
Die Ausländerbehörde im Landratsamt München stellt Ihnen über Ihr Aufenthaltsrecht eine Freizügigkeitsbescheinigung aus.
Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers, welche selbst nicht Unionsbürger sind (Drittstaatler), benötigen grundsätzlich ein Einreisevisum. Die Ausländerbehörde im Landratsamt München stellt Ihnen über Ihr Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltskarte aus.
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien genießen ein eingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Diese dürfen eine unselbständige Beschäftigung nur mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausüben (Adresse der Agentur für Arbeit in München: Kapuzinerstr. 26, 80337 München)
Hinweis zur Anmeldung bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung:
Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb 1 Woche an.
Für die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Hinweis:
Sie können das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit einem Lichtbild (die Lichtbildvorlage ist bei EU-Staatsangehörigen freiwillig) und einer Kopie Ihres Reisepasses/Personalausweises auch beim Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Sie erhalten dann von uns die Freizügigkeitsbescheinigung per Post.
Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten benötigen für die Ausstellung der Aufenthaltskarte zusätzlich folgende Unterlagen:
Die Ausstellung der Aufenthaltskarte erfolgt ab 01.09.2011 in Form des elektronischen Aufenthaltstitels. Hierzu ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Informationen zur Beantragung und Aushändigung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie bei "Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern" (siehe linke Navigation). Nähere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie unterhalb von Externe Links bei "Der elektronische Aufenthaltstitel".
Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Zur Vorsprache empfehlen wir eine Terminvereinbarung. Bitte wenden sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner.
gem. § 5 Freizügigkeitsgesetz / EU (FreizügG/EU) für Staatsangehörige der Europäischen Union und von EWR-Staaten und deren Familienangehörige
nach Aufenthaltsgesetz
englische Version von: Aufenthaltsanzeige
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ansprechpartnerin
Frau Nexhipi
Telefon: 089 / 6221-2644
Fax: 089 / 6221 44-2644
Zimmer: B 0.17
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: NexhipiS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Leininger
Telefon: 089 / 6221-2753
Fax: 089 / 6221 44-2753
Zimmer: B 0.17
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LeiningerS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Leibig
Telefon: 089 / 6221-2614
Fax: 089 / 6221 44-2614
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E-Mail: LeibigT@lra-m.bayern.de
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Telefon: 089 / 6221-2613
Fax: 089 / 6221 44-2613
Zimmer: B 0.16
Fachbereich: 5.2.1
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Fax: 089 / 6221 44-2418
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Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: PellegrinoG@lra-m.bayern.de
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Telefon: 089 / 6221-1400
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Fachbereich: 5.2.1
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Telefon: 089 / 6221-2645
Fax: 089 / 6221 44-2645
Zimmer: B 0.14
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SoellnerM@lra-m.bayern.de
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Fax: 089 / 6221 44-2842
Zimmer: B 0.14
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LenzP@lra-m.bayern.de
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Fax: 089 / 6221 44-2602
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Fax: 089 / 6221 44-2419
Zimmer: B 0.18
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: PablitschkoP@lra-m.bayern.de
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Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
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Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Ausländer, Freizügigkeit, Freizügigkeitsbescheinigung, Aufenthaltskarte
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.01.2012 aktualisiert.