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Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen anzeigen

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehörige genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz). Dasselbe gilt für Staatsangehörige der restlichen EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein).

Die Ausländerbehörde im Landratsamt München stellt Ihnen über Ihr Aufenthaltsrecht eine Freizügigkeitsbescheinigung aus.

Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers, welche selbst nicht Unionsbürger sind (Drittstaatler), benötigen grundsätzlich ein Einreisevisum. Die Ausländerbehörde im Landratsamt München stellt Ihnen über Ihr Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltskarte aus.

Unionsbürger und ihre Familienangehörigen benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien genießen ein eingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Diese dürfen eine unselbständige Beschäftigung nur mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausüben (Adresse der Agentur für Arbeit in München: Kapuzinerstr. 26, 80337 München)

Hinweis zur Anmeldung bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung:
Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb 1 Woche an.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • vollständig ausgefülltes Formular Aufenthaltsanzeige (dieses Formular erhalten Sie auch in Papierform beim Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Ihren Reisepass

Hinweis: 
Sie können das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit einem Lichtbild (die Lichtbildvorlage ist bei EU-Staatsangehörigen freiwillig) und einer Kopie Ihres Reisepasses/Personalausweises auch beim Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Sie erhalten dann von uns die Freizügigkeitsbescheinigung per Post.

Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten benötigen für die Ausstellung der Aufenthaltskarte zusätzlich folgende Unterlagen:

  • ein Lichtbild (biometrisch)
  • Heiratsurkunde, bzw. Partnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder ggf. mit Apostille oder Legalisationsvermerk sowie deren beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale mehrsprachige Urkunde handelt).

Die Ausstellung der Aufenthaltskarte erfolgt ab 01.09.2011 in Form des elektronischen Aufenthaltstitels. Hierzu ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Informationen zur Beantragung und Aushändigung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie bei "Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern" (siehe linke Navigation). Nähere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie unterhalb von Externe Links bei "Der elektronische Aufenthaltstitel".

Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

Kosten

  • Freizügigkeitsbescheinigung: keine
  • Aufenthaltskarte gem. § 5 Abs. 2 FreizügG/EU: maximal 28,80 Euro

Kontaktinformationen

Formulare und Merkblätter

Kontakt

A - Bai als Anfangsbuchstaben des Nachnamens

Ansprechpartnerin
Frau Nexhipi

Telefon: 089 / 6221-2644
Fax: 089 / 6221 44-2644
Zimmer: B 0.17
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: NexhipiS@lra-m.bayern.de

Baj - Caj

Ansprechpartner
Herr Leininger

Telefon: 089 / 6221-2753
Fax: 089 / 6221 44-2753
Zimmer: B 0.17
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LeiningerS@lra-m.bayern.de

Cak - Cos

Ansprechpartnerin
Frau Leibig

Telefon: 089 / 6221-2614
Fax: 089 / 6221 44-2614
Zimmer: B 0.16
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LeibigT@lra-m.bayern.de

Cot - Fav

Ansprechpartner
Herr Müller

Telefon: 089 / 6221-2613
Fax: 089 / 6221 44-2613
Zimmer: B 0.16
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: MuellerF@lra-m.bayern.de

Faw - Haq

Ansprechpartnerin
Frau Pellegrino

Telefon: 089 / 6221-2418
Fax: 089 / 6221 44-2418
Zimmer: B 0.15
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: PellegrinoG@lra-m.bayern.de

Har - Kap

Serviceschalter

Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221 - 2319
Zimmer: B 0.19
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de

Kar - Kor

Ansprechpartnerin
Frau Söllner

Telefon: 089 / 6221-2645
Fax: 089 / 6221 44-2645
Zimmer: B 0.14
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SoellnerM@lra-m.bayern.de

Kos - Mad

Ansprechpartnerin
Frau Lenz

Telefon: 089 / 6221-2842
Fax: 089 / 6221 44-2842
Zimmer: B 0.14
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LenzP@lra-m.bayern.de

Mae - Na

Ansprechpartner
Herr Topic

Telefon: 089 / 6221-2294
Fax: 089 / 6221 44-2294
Zimmer: B 0.13
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: TopicD@lra-m.bayern.de

Nb - Pe

Ansprechpartnerin
Frau Cavaliere

Telefon: 089 / 6221-2331
Fax: 089 / 6221 44-2331
Zimmer: B 0.13
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: CavaliereV@lra-m.bayern.de

Pf - Scha

Ansprechpartner
Herr Motog

Telefon: 089 / 6221-2752
Fax: 089 / 6221 44-2752
Zimmer: B 0.12
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: MotogT@lra-m.bayern.de

Schb - Sto

Ansprechpartnerin
Frau Beltan

Telefon: 089 / 6221-2841
Fax: 089 / 6221 44-2841
Zimmer: B 0.12
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: BeltanS@lra-m.bayern.de

Stp - Vd

Ansprechpartner
Herr Gallecker

Telefon: 089 / 6221-2602
Fax: 089 / 6221 44-2602
Zimmer: B 0.18
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: GalleckerM@lra-m.bayern.de

Ve - Z

Ansprechpartnerin
Frau Pablitschko

Telefon: 089 / 6221-2419
Fax: 089 / 6221 44-2419
Zimmer: B 0.18
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: PablitschkoP@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Ausländer, Freizügigkeit, Freizügigkeitsbescheinigung, Aufenthaltskarte

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.01.2012  aktualisiert.


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