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Seit 1. September 2011 wird Ihr Aufenthaltstitel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Die bisher erteilten Aufenthaltstitel gelten (bis max. 31.08.2021) weiter. Alles Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie hier:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nähere Informationen zu den verschiedenen Einreisemodalitäten finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (siehe unten).
Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt werden als
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Dieser kann an Nicht-EU-Staatsangehörige für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden (z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug etc.).
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Erteilungsvoraussetzung ist u.a. der mehrjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
Hinweis zur Anmeldung bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung:
Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb 1 Woche an.
Für die Beantragung des eAT ist eine persönliche Vorsprache aller Antragstellerinnen / Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, notwendig, da auf dem Chip des eAT Fingerabdrücke gespeichert werden, die nur vor Ort aufgenommen werden können. Soweit alle Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird dieser von uns bei der Bundesdruckerei bestellt. Sobald die Bundesdruckerei uns den eAT zugesandt hat, erhalten Sie von uns ein Anschreiben mit einem Termin für die Abholung Ihres eAT. Bitte bringen Sie zu diesem Termin den PIN-Brief, den Sie zuvor erhalten haben, mit und sagen Sie uns, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten. Die Abholung des eAT kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen; der PIN-Brief muss vom Bevollmächtigten nicht mitgebracht werden. Zur Bevollmächtigung bitten wir Sie den Vordruck „Vollmacht zur Aushändigung / Abholung eines eAT“ zu nutzen.
Bitte verwenden Sie das Formular "Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung oder Verlängerung" oder "Niederlassungserlaubnis - Antrag auf Erteilung". Die Anträge erhalten Sie natürlich auch in Papierform in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.
Über die für die Antragstellung erforderlichen weiteren Unterlagen informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin. Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten und Ihre Angelegenheit kann zügiger bearbeitet werden.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
gem. § 81 Abs. 1, § 80 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
nach Aufenthaltsgesetz
englische Version von: Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
englische Version von: Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Kinder unter 16 Jahren
englische Version von: Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Berufliche Perspektiven für ausländische Studenten und Absolventen deutscher Hochschulen
Auswärtiges Amt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ansprechpartnerin
Frau Nexhipi
Telefon: 089 / 6221-2644
Fax: 089 / 6221 44-2644
Zimmer: B 0.17
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: NexhipiS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Leininger
Telefon: 089 / 6221-2753
Fax: 089 / 6221 44-2753
Zimmer: B 0.17
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LeiningerS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Leibig
Telefon: 089 / 6221-2614
Fax: 089 / 6221 44-2614
Zimmer: B 0.16
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LeibigT@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Müller
Telefon: 089 / 6221-2613
Fax: 089 / 6221 44-2613
Zimmer: B 0.16
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: MuellerF@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Pellegrino
Telefon: 089 / 6221-2418
Fax: 089 / 6221 44-2418
Zimmer: B 0.15
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: PellegrinoG@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Seidl
Telefon: 089 / 6221-2427
Fax: 089 / 6221 44-2427
Zimmer: B 0.15
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SeidlB@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Söllner
Telefon: 089 / 6221-2645
Fax: 089 / 6221 44-2645
Zimmer: B 0.14
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SoellnerM@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Lenz
Telefon: 089 / 6221-2842
Fax: 089 / 6221 44-2842
Zimmer: B 0.14
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LenzP@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Topic
Telefon: 089 / 6221-2294
Fax: 089 / 6221 44-2294
Zimmer: B 0.13
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: TopicD@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Cavaliere
Telefon: 089 / 6221-2331
Fax: 089 / 6221 44-2331
Zimmer: B 0.13
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: CavaliereV@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Motog
Telefon: 089 / 6221-2752
Fax: 089 / 6221 44-2752
Zimmer: B 0.12
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: MotogT@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Beltan
Telefon: 089 / 6221-2841
Fax: 089 / 6221 44-2841
Zimmer: B 0.12
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: BeltanS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Gallecker
Telefon: 089 / 6221-2602
Fax: 089 / 6221 44-2602
Zimmer: B 0.18
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: GalleckerM@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Pablitschko
Telefon: 089 / 6221-2419
Fax: 089 / 6221 44-2419
Zimmer: B 0.18
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: PablitschkoP@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Aufenthalt als Au-Pair, Aufenthaltserlaubnis, Integrationskurs, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Ausländer, Familiennachzug, Eheschließung, Heirat, Studienaufenthalt, Sprachkurse, Studium, Promotion
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.01.2012 aktualisiert.