Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nähere Informationen zu den verschiedenen Einreisemodalitäten finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (siehe unten).

Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt werden als

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Dieser kann an Nicht-EU-Staatsangehörige für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden (z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug etc.).

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Erteilungsvoraussetzung ist u.a. der mehrjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.

Hinweis zur Anmeldung bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung:
Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb 1 Woche an.

Beantragung und Aushändigung Ihres eAT

Für die Beantragung des eAT ist eine persönliche Vorsprache aller Antragstellerinnen / Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, notwendig, da auf dem Chip des eAT Fingerabdrücke gespeichert werden, die nur vor Ort aufgenommen werden können. Soweit alle Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird dieser von uns bei der Bundesdruckerei bestellt. Sobald die Bundesdruckerei uns den eAT zugesandt hat, erhalten Sie von uns ein Anschreiben mit einem Termin für die Abholung Ihres eAT. Bitte bringen Sie zu diesem Termin den PIN-Brief, den Sie zuvor erhalten haben, mit und sagen Sie uns, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten. Die Abholung des eAT kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen; der PIN-Brief muss vom Bevollmächtigten nicht mitgebracht werden. Zur Bevollmächtigung bitten wir Sie den Vordruck „Vollmacht zur Aushändigung / Abholung eines eAT“ zu nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte verwenden Sie das Formular "Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung oder Verlängerung" oder "Niederlassungserlaubnis - Antrag auf Erteilung". Die Anträge erhalten Sie natürlich auch in Papierform in Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.

Über die für die Antragstellung erforderlichen weiteren Unterlagen informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
  • Verordnung über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverfahrensverordnung - BeschVerfV)

Kosten

  • Aufenthaltserlaubnis: maximal 110,00 Euro
  • Niederlassungserlaubnis: maximal 250,00 Euro
  • Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthalt): 20,00 Euro

Kontaktinformationen

Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

A - Bai als Anfangsbuchstaben des Nachnamens

Ansprechpartnerin
Frau Nexhipi

Telefon: 089 / 6221-2644
Fax: 089 / 6221 44-2644
Zimmer: B 0.17
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: NexhipiS@lra-m.bayern.de

Baj - Caj

Ansprechpartner
Herr Leininger

Telefon: 089 / 6221-2753
Fax: 089 / 6221 44-2753
Zimmer: B 0.17
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LeiningerS@lra-m.bayern.de

Cak - Cos

Ansprechpartnerin
Frau Leibig

Telefon: 089 / 6221-2614
Fax: 089 / 6221 44-2614
Zimmer: B 0.16
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LeibigT@lra-m.bayern.de

Cot - Fav

Ansprechpartner
Herr Müller

Telefon: 089 / 6221-2613
Fax: 089 / 6221 44-2613
Zimmer: B 0.16
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: MuellerF@lra-m.bayern.de

Faw - Haq

Ansprechpartnerin
Frau Pellegrino

Telefon: 089 / 6221-2418
Fax: 089 / 6221 44-2418
Zimmer: B 0.15
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: PellegrinoG@lra-m.bayern.de

Har - Kap

Ansprechpartnerin
Frau Seidl

Telefon: 089 / 6221-2427
Fax: 089 / 6221 44-2427
Zimmer: B 0.15
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SeidlB@lra-m.bayern.de

Kar - Kor

Ansprechpartnerin
Frau Söllner

Telefon: 089 / 6221-2645
Fax: 089 / 6221 44-2645
Zimmer: B 0.14
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SoellnerM@lra-m.bayern.de

Kos - Mad

Ansprechpartnerin
Frau Lenz

Telefon: 089 / 6221-2842
Fax: 089 / 6221 44-2842
Zimmer: B 0.14
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: LenzP@lra-m.bayern.de

Mae - Na

Ansprechpartner
Herr Topic

Telefon: 089 / 6221-2294
Fax: 089 / 6221 44-2294
Zimmer: B 0.13
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: TopicD@lra-m.bayern.de

Nb - Pe

Ansprechpartnerin
Frau Cavaliere

Telefon: 089 / 6221-2331
Fax: 089 / 6221 44-2331
Zimmer: B 0.13
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: CavaliereV@lra-m.bayern.de

Pf - Scha

Ansprechpartner
Herr Motog

Telefon: 089 / 6221-2752
Fax: 089 / 6221 44-2752
Zimmer: B 0.12
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: MotogT@lra-m.bayern.de

Schb - Sto

Ansprechpartnerin
Frau Beltan

Telefon: 089 / 6221-2841
Fax: 089 / 6221 44-2841
Zimmer: B 0.12
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: BeltanS@lra-m.bayern.de

Stp - Vd

Ansprechpartner
Herr Gallecker

Telefon: 089 / 6221-2602
Fax: 089 / 6221 44-2602
Zimmer: B 0.18
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: GalleckerM@lra-m.bayern.de

Ve - Z

Ansprechpartnerin
Frau Pablitschko

Telefon: 089 / 6221-2419
Fax: 089 / 6221 44-2419
Zimmer: B 0.18
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: PablitschkoP@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Aufenthalt als Au-Pair, Aufenthaltserlaubnis, Integrationskurs, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Ausländer, Familiennachzug, Eheschließung, Heirat, Studienaufenthalt, Sprachkurse, Studium, Promotion

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.01.2012  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.