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Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Reisepass und Personalausweis sind dagegen keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. dessen Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, welche beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein.
Verwenden Sie bitte den unter Formulare aufrufbaren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Die Anträge erhalten Sie natürlich auch in Papierform bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder Stadt.
Die Anträge sind zusammen mit den weiteren Unterlagen direkt bei dem Sachgebiet Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht im Landratsamt München oder über Ihre Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Folgende Unterlagen sind für die Prüfung im Original erforderlich:
Zur Prüfung können je nach Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.
Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.
25,00 Euro
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
Ansprechpartnerin
Frau Wiegand
Telefon: 089 / 6221-2650
Fax: 089 / 6221 44-2650
Zimmer: B 0.34
Fachbereich: 5.2.4
E-Mail: WiegandC@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Leistner
Telefon: 089 / 6221-2646
Fax: 089 / 6221 44-2646
Zimmer: B 0.33
Fachbereich: 5.2.4
E-Mail: LeistnerM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: staatsangehoerigkeitsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Ausländer, Staatsangehörigkeitsnachweis
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.09.2010 aktualisiert.