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Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt (Touristenaufenthalt bis zu 90 Tagen) einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist hierfür zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig.
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten des Lebensunterhaltes, der Unterbringung, der Versorgung im Krankheitsfall sowie ggf. die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen.
Die durch das Landratsamt beglaubigte Verpflichtungserklärung (Original) muss Ihr Gast zur Beantragung eines Touristenvisums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls für welchen Gültigkeitszeitraum ein Visum erteilt wird, trifft die deutsche Auslandsvertretung.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gast gegenüber der Botschaft Krankenversicherungsschutz nachweisen muss.
Sie benötigen für das Ausstellen einer Verpflichtungserklärung folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen im Einzelfall abweichend andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt werden können.
§ 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
25,00 Euro pro Verpflichtungserklärung
Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde des Landratsamtes München bei den unten genannten Ansprechpartnern notwendig, da die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers amtlich beglaubigt werden muss.
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin. Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten und Ihre Angelegenheit kann zügiger bearbeitet werden.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte füllen Sie dieses Formblatt vorab aus, um uns die Sachbearbeitung zu erleichtern und Ihre Wartezeit zu verringern. (Handausfüllung)
Hier finden Sie alle Staaten bzw. Gebietskörperschaften, bei denen die Staatsangehörigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet ein gültiges Visum benötigen
Ansprechpartnerin
Frau Schaefer
Telefon: 089 / 6221-2718
Fax: 089 / 6221 44-2718
Zimmer: B 0.26
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SchaeferS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Schwab
Telefon: 089 / 6221-2721
Fax: 089 / 6221 44-2721
Zimmer: B 0.26
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SchwabM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Aufenthalt als Besucher, Touristenvisum, Visum, Verpflichtungserklärungen, Ausländer
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.06.2011 aktualisiert.