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Verpflichtungserklärung zum Aufenthalt für visumspflichtige Besucher abgeben

Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt (Touristenaufenthalt bis zu 90 Tagen) einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist hierfür zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig.

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten des Lebensunterhaltes, der Unterbringung, der Versorgung im Krankheitsfall sowie ggf. die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen.

Die durch das Landratsamt beglaubigte Verpflichtungserklärung (Original) muss Ihr Gast zur Beantragung eines Touristenvisums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls für welchen Gültigkeitszeitraum ein Visum erteilt wird, trifft die deutsche Auslandsvertretung.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gast gegenüber der Botschaft Krankenversicherungsschutz nachweisen muss.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen für das Ausstellen einer Verpflichtungserklärung folgende Unterlagen:

  1. Nachweise über finanzielle Leistungsfähigkeit:
    Der Nachweis einer ausreichenden Bonität kann insbesondere geführt werden durch:
    • Sparbücher mit Sperrvermerk; Sperrkonto
    • Gehaltsbescheinigungen über monatliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate
    • Bankbürgschaften
    • Steuerbescheid (i.d.R. ist der letzte vorliegende Steuerbescheid ausreichend)
    • Bescheinigung eines Steuerberaters zur Gewinnermittlung
    • "Bescheinigung in Steuersachen" des Finanzamtes
  2. Ihren Pass oder Personalausweis (Original)
  3. die persönlichen Daten Ihres Gastes
    Bitte verwenden Sie für diese Angaben das unten aufgeführte Formular "Verpflichtungserklärung - Pflichtangaben".

Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen im Einzelfall abweichend andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt werden können.

Gesetzliche Grundlagen

§ 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

Kosten

25,00 Euro pro Verpflichtungserklärung

Kontaktinformationen

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde des Landratsamtes München bei den unten genannten Ansprechpartnern notwendig, da die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers amtlich beglaubigt werden muss.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Schaefer

Telefon: 089 / 6221-2718
Fax: 089 / 6221 44-2718
Zimmer: B 0.26
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SchaeferS@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Schwab

Telefon: 089 / 6221-2721
Fax: 089 / 6221 44-2721
Zimmer: B 0.26
Fachbereich: 5.2.1
E-Mail: SchwabM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Aufenthalt als Besucher, Touristenvisum, Visum, Verpflichtungserklärungen, Ausländer

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  29.06.2011  aktualisiert.


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