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Sie können ein ärztliches Attest im Landratsamt München beglaubigen lassen
Die Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die ausstellenden Ärzte im Landkreis tätig sind.
5,00 Euro
Bescheinigung nach Schengener Durchführungsabkommen: keine Kosten
Eine Vorsprache im Landratsamt ist erforderlich. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Ansprechpartnerin
Frau Feige
Telefon: 089 / 6221-1214
Fax: 089 / 6221 44-1214
Zimmer: N 0.02
Fachbereich: 4.2
E-Mail: FeigeM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Medizinal- und Gutachtenwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Adoption, Auslandsadoption, Reisen, Auslandsaufenthalte, Gesundheitsamt, ärztliche Atteste, Arzneimittel, Betäubungsmittel, Schengener Abkommen, Auslandsreisen, Schüleraustausch, Fortbildung und Ausbildung im Ausland
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 26.01.2011 aktualisiert.