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Ärztliche Atteste beglaubigen lassen

Sie können ein ärztliches Attest im Landratsamt München beglaubigen lassen

  • wenn Sie das ärztliches Attest für Auslandsaufenthalte (Ausbildung, Beruf) benötigen
  • wenn Sie das ärztliche Attest für eine Auslandsadoption benötigen
  • wenn Sie eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung benötigen (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)

Die Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die ausstellenden Ärzte im Landkreis tätig sind.

Gesetzliche Grundlagen

  • Regelung des Reiselandes
  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)

Kosten

5,00 Euro
Bescheinigung nach Schengener Durchführungsabkommen: keine Kosten

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist erforderlich. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Feige

Telefon: 089 / 6221-1214
Fax: 089 / 6221 44-1214
Zimmer: N 0.02
Fachbereich: 4.2
E-Mail: FeigeM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Medizinal- und Gutachtenwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Adoption, Auslandsadoption, Reisen, Auslandsaufenthalte, Gesundheitsamt, ärztliche Atteste, Arzneimittel, Betäubungsmittel, Schengener Abkommen, Auslandsreisen, Schüleraustausch, Fortbildung und Ausbildung im Ausland

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  26.01.2011  aktualisiert.


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