Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Einschulungsuntersuchung in Kindergärten

Die Einschulungsuntersuchung erfolgt im Jahr vor der Aufnahme in die Grundschule und wird in den Kindergärten durchgeführt. Diese werden rechtzeitig von uns informiert und Sie erhalten die nötigen Unterlagen zur Weitergabe an die Eltern und den Termin der Untersuchung.

Untersucht werden alle schulpflichtigen Kinder. Es ist kein Antrag notwendig. Die Einschulungsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Es werden Empfehlungen über notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen erteilt.

Die Untersuchung wird durch sozialmedizinische Assistentinnen durchgeführt und umfasst die Motorik-, Seh-, Hör-, Sprech- bzw. Sprachtestung. Sie wird bestätigt durch die "Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung am Einschreibetag". Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung wird der Impfstatus überprüft und auf fehlende Impfungen hingewiesen.

Die Untersuchung für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden möchten, findet nach der Schuleinschreibung im Landratsamt statt. Eine Terminabsprache ist notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Zur Untersuchung werden folgende Unterlagen benötigt, die rechtzeitig im Kindergarten hinterlegt werden sollen:

  • der Anamnesebogen 
  • das Untersuchungsheft bzw. die U9 
  • der Impfausweis

Gesetzliche Grundlagen

Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG), Art. 14
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Art. 80 Schulgesundheitspflege

Kosten

Die Untersuchung ist gebührenfrei.

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist erforderlich:

  • wenn das Kind in keinen Kindergarten geht oder 
    im Kindergarten zur Zeit der Untersuchung nicht anwesend war
  • wenn die U9 versäumt wurde, besteht die Möglichkeit einer schulärztlichen Untersuchung im Amt; eine Terminabsprache ist notwendig.

Es ist keine Vorsprache notwendig, wenn die U9 vorliegt und die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten erfolgt ist.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Baumgartner

Telefon: 089 / 6221-1154
Fax: 089 / 6221 44-1154
Zimmer: N 1.16
Fachbereich: 4.1.2
E-Mail: BaumgartnerM@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Hesidenz

Telefon: 089 / 6221-1142
Fax: 089 / 6221 44-1142
Zimmer: N 1.17
Fachbereich: 4.1.2
E-Mail: HesidenzD@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Steves

Telefon: 089 / 6221-1156
Fax: 089 / 6221 44-1156
Zimmer: N 1.18
Fachbereich: 4.1.2
E-Mail: StevesU@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 4.1 - Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und Prävention
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1000
Fax: 089 / 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Kindergarten, Kindergartenuntersuchung, Einschulungsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schulärztliche Untersuchungen, Einschulung, Vorschulkinder, Schulreife, ABC-Schützen, Schulfähigkeit, Schulbeginn, Schuleinschreibung, Schulanmeldung, Grundschulen, Volksschulen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  30.12.2011  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.