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Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt München nur für Wohnsitze im Landkreis München zuständig ist. Auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Wohnsitz im Landkreis München liegt. Bei Wohnsitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Psychisch kranke Personen können in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung für sich selbst oder für andere eine Gefahr darstellen und damit eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verbunden ist. Voraussetzung für eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung ist eine psychische Krankheit oder eine psychische Störung infolge von Geistesschwäche oder Sucht und eine daraus resultierende Eigen- oder Fremdgefährdung.
Für die Anordnung von Unterbringungen psychisch kranker Personen ist grundsätzlich das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig.
Das Landratsamt ist zuständig, wenn in dringenden oder unaufschiebbaren Fällen eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann. Es kann dann eine sofortige vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt anordnen, wenn die Gefährdung nicht durch andere Hilfen abgewendet werden kann. Die Unterbringung muss spätestens bis 12.00 Uhr des nächsten Tages dem zuständigen Gericht zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Außerhalb der allgemeinen Bürozeiten des Landratsamts ist für Unterbringungen psychisch kranker Personen die örtliche Polizeiinspektion zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts München werden unterzubringende Personen in der Regel in das Isar-Amper-Klinikum München-Ost in 85540 Haar eingewiesen.
Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (Unterbringungsgesetz - UnterbrG)
Für die Anordnung einer Unterbringung werden keine Gebühren erhoben.
Bei Anzeigen oder Mitteilungen über Gefährdungen durch psychisch kranke Personen ist ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München nicht notwendig.
Mitteilungen können schriftlich oder fernmündlich erfolgen.
Amtsgericht München
Ansprechpartnerin
Frau Lorenz
Telefon: 089 / 6221-2301
Fax: 089 / 6221 44-2301
Zimmer: A 1.28
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: LorenzC@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Hurt
Telefon: 089 / 6221-2586
Fax: 089 / 6221 44-2586
Zimmer: A 1.29
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: HurtG@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Psychiatrie, Sucht, Unterbringungsgesetz, Zwangseinweisung, Unterbringung psychisch Kranker, Suizidabsicht, psychische Störung, Bezirkskrankenhaus, Selbstmordgefahr, gemeingefährlich, Psychose, Eigengefährdung, Fremdgefährdung, Einweisung, psychische Krankheit, Isar-Amper-Klinikum München-Ost, Alkoholiker
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2012 aktualisiert.