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Unterbringung psychisch kranker Menschen

Psychisch kranke Personen können in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung für sich selbst oder für andere eine Gefahr darstellen und damit eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verbunden ist. Voraussetzung für eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung ist eine psychische Krankheit oder eine psychische Störung infolge von Geistesschwäche oder Sucht und eine daraus resultierende Eigen- oder Fremdgefährdung.

Für die Anordnung von Unterbringungen psychisch kranker Personen ist grundsätzlich das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig.

Das Landratsamt ist zuständig, wenn in dringenden oder unaufschiebbaren Fällen eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann. Es kann dann eine sofortige vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt anordnen, wenn die Gefährdung nicht durch andere Hilfen abgewendet werden kann. Die Unterbringung muss spätestens bis 12.00 Uhr des nächsten Tages dem zuständigen Gericht zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

Außerhalb der allgemeinen Bürozeiten des Landratsamts ist für Unterbringungen psychisch kranker Personen die örtliche Polizeiinspektion zuständig.

Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts München werden unterzubringende Personen in der Regel in das Isar-Amper-Klinikum München-Ost in 85540 Haar eingewiesen.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (Unterbringungsgesetz - UnterbrG)

Kosten

Für die Anordnung einer Unterbringung werden keine Gebühren erhoben.

Kontaktinformationen

Bei Anzeigen oder Mitteilungen über Gefährdungen durch psychisch kranke Personen ist ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München nicht notwendig. 

Mitteilungen können schriftlich oder fernmündlich erfolgen. 

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Lorenz

Telefon: 089 / 6221-2301
Fax: 089 / 6221 44-2301
Zimmer: A 1.28
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: LorenzC@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Hurt

Telefon: 089 / 6221-2586
Fax: 089 / 6221 44-2586
Zimmer: A 1.29
Fachbereich: 5.1.1
E-Mail: HurtG@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.1 - Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2276
E-Mail: gewerberecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Psychiatrie, Sucht, Unterbringungsgesetz, Zwangseinweisung, Unterbringung psychisch Kranker, Suizidabsicht, psychische Störung, Bezirkskrankenhaus, Selbstmordgefahr, gemeingefährlich, Psychose, Eigengefährdung, Fremdgefährdung, Einweisung, psychische Krankheit, Isar-Amper-Klinikum München-Ost, Alkoholiker

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  31.01.2012  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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