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Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme der Jugendhilfe. Die Ziele in der Arbeit mit den Familien beziehen sich auf:
Durch diese Hilfeart können unter Umständen familiäre Verhältnisse so mitgestaltet werden, dass eine Herausnahme von Kindern aus der Familie vermieden werden kann bzw. die Rückführung von Kindern in die Familie aus einem Heim möglich wird.
Ebenso hat sich erwiesen, dass sozialpädagogische Familienhilfe besonders in Familien, in denen eine Trennung stattgefunden hat, eine gute Unterstützungsmöglichkeit für den alleinerziehenden Elternteil darstellt.
Sozialpädagogische Familienhilfe setzt die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit sowie eine gewisse Einsichts- und Lernfähigkeit der Eltern voraus.
Die Hilfe ist auf eine Dauer von bis zu ca. 2 Jahren angelegt.
Ansprechpartnerin
Frau Schwanck
Telefon: 089 / 6221-2834
Fax: 089 / 6221 44-2834
Zimmer: N 2.04
Fachbereich: 2.1.3
E-Mail: SchwanckR@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Thoma
Telefon: 089 / 6221-2560
Fax: 089 / 6221 44-2560
Zimmer: N 3.16
Fachbereich: 2.1.3
E-Mail: ThomaJ@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 2.1 - Kreisjugendamt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2496
E-Mail: kreisjugendamt@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Familienhilfe, Jugendhilfe, sozialpädagogische Familienhilfe, Familienplanung, Jugendamt, Jugendliche, Sozialpädagogik, Einzelfallhilfe, Familienarbeit, Scheidung, Konflikte, Erziehung, Krise, Familienproblem, Hilfe
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.04.2012 aktualisiert.