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Jugendgerichtshilfe

Was ist Jugendgerichtshilfe?

  • Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.
  • Jugendgerichtshilfe ist kostenlos.

Wann wird die Jugendgerichtshilfe tätig?

  • Sie wird immer tätig, wenn Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre oder Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahre eine Straftat begangen haben.
  • Von Bedeutung ist das Alter zum Zeitpunkt der Tat.

Welche Aufgaben hat die Jugendgerichtshilfe?

  • Sie begleitet durch das gesamte Strafverfahren.
  • Sie berät und unterstützt.
  • Sie bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte im Strafverfahren zur Geltung.
  • Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
  • Sie gibt dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Anregungen für die Beendigung des Verfahrens.

Was geschieht während des Gerichtsverfahrens?

Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Hauptverhandlung teil und äußert sich über die Persönlichkeit des jungen Menschen, seine Umwelt und nimmt bei Heranwachsenden Stellung, ob das Gericht Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anwenden soll.

Was geschieht nach der gerichtlichen Entscheidung?

  • Die Jugendgerichtshilfe kann helfen, dass die vom Jugendgericht auferlegten Weisungen und Auflagen erfüllt werden.
  • Die Jugendgerichtshilfe ist auch nach der Hauptverhandlung Ansprechpartner für junge Menschen, wenn es um die Bewältigung von persönlichen Problemen geht.

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Kohlschmid

Telefon: 089 / 6221-2412
Fax: 089 / 6221 44-2412
Zimmer: B 1.33
Fachbereich: 2.1.3
E-Mail: KohlschmidP@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Marquardt

Telefon: 089 / 6221-2597
Fax: 089 / 6221 44-2597
Zimmer: B 1.35
Fachbereich: 2.1.3
E-Mail: MarquardtH@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Neubauer

Telefon: 089 / 6221-2577
Fax: 089 / 6221 44-5070
Zimmer: B 1.33
Fachbereich: 2.1.3
E-Mail: NeubauerM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 2.1 - Kreisjugendamt
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2496
E-Mail: kreisjugendamt@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Jugendhelfer, Gerichtshelfer, Jugendstrafe, Jugendstrafverfahren, Jugendgerichtsgesetz, Jugendliche

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  07.01.2011  aktualisiert.


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