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Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise durch das Kreisjugendamt München übernommen werden.
Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monaltiches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist.
Die Unterlagen sind dem Antrag in Kopie bei zu legen!
Bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem von der Tageseinrichtung (Krippe / Kindergarten / Hort) bestätigten Formblatt, sowie sämtliche Unterlagen in Kopie an die unten genannte Adresse postalisch senden.
SGB II
SGB VIII
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.
Ansprechpartnerin
Frau Dillitz
Telefon: 089 / 6221-2774
Fax: 089 / 6221 44-2774
Zimmer: B 1.02
Fachbereich: 2.1.4
E-Mail: DillitzV@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Pellegrino
Telefon: 089 / 6221-2485
Fax: 089 / 6221 44-2485
Zimmer: A 3.15
Fachbereich: 2.1.4
E-Mail: PellegrinoM@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Winkel
Telefon: 089 / 6221-2439
Fax: 089 / 6221 44-2439
Zimmer: B 1.02
Fachbereich: 2.1.4
E-Mail: WinkelH@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 2.1 - Kreisjugendamt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2496
E-Mail: kreisjugendamt@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Jugendamt, Jugendliche, Jugendhilfe, wirtschaftliche Hilfen, Familienhilfe
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 09.05.2012 aktualisiert.