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Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten beantragen

Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise durch das Kreisjugendamt München übernommen werden.

Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monaltiches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen sind dem Antrag in Kopie bei zu legen!

  • aktuelle Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate (gilt auch für eine evtl. Nebenbeschäftigung!)
  • bei selbständiger Tätigkeit: letzter Einkommenssteuerbescheid sowie eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung
  • oder Bescheid über Arbeitslosengeld I / II von der Agentur für Arbeit
  • evtl. Bescheid über Kosten der Unterkunft vom Sozialamt
  • evtl. Wohngeldbescheid
  • evtl. Unterhaltszahlungen
  • sonstige Einkommensnachweise (Rentenbezüge, Mieteinkünfte etc.)
  • Mietvertrag, ggf. aktueller Nachweis über Mieterhöhung
    (bei Eigenheim siehe bitte im Antrag unter Wohnverhältnisse)
  • Versicherungsverträge (Unfall / Hausrat / Haftpflicht / private Altersvorsorge)
  • Raten- und Kreditverträge, bei denen die Zins- und Tilgungsbelastung ersichtlich ist, sowie Nachweise und eine schriftliche Erklärung über deren Verwendungszweck

Bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem von der Tageseinrichtung (Krippe / Kindergarten / Hort) bestätigten Formblatt, sowie sämtliche Unterlagen in Kopie an die unten genannte Adresse postalisch senden.

Gesetzliche Grundlagen

SGB II
SGB VIII

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

A - Ham

Ansprechpartnerin
Frau Dillitz

Telefon: 089 / 6221-2774
Fax: 089 / 6221 44-2774
Zimmer: B 1.02
Fachbereich: 2.1.4
E-Mail: DillitzV@lra-m.bayern.de

Han - Q

Ansprechpartnerin
Frau Pellegrino

Telefon: 089 / 6221-2485
Fax: 089 / 6221 44-2485
Zimmer: A 3.15
Fachbereich: 2.1.4
E-Mail: PellegrinoM@lra-m.bayern.de

R - Z

Ansprechpartnerin
Frau Winkel

Telefon: 089 / 6221-2439
Fax: 089 / 6221 44-2439
Zimmer: B 1.02
Fachbereich: 2.1.4
E-Mail: WinkelH@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 2.1 - Kreisjugendamt
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2496
E-Mail: kreisjugendamt@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Jugendamt, Jugendliche, Jugendhilfe, wirtschaftliche Hilfen, Familienhilfe

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  09.05.2012  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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