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Bei der Anpassung von Mietwohnraum wenden Sie sich bitte direkt an die Regierung von Oberbayern.
Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung kann ein leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis ein Zuschuss) bewilligt werden.
Die Beratung für diese Baumaßnahmen erfolgt von der Erstberatung bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahme für die Betroffenen völlig kostenlos.
Beratungsgespräche können auf Wunsch vor Ort stattfinden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (etwa der Rampe für einen Rollstuhlfahrer).
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Wichtig: Vor Antragstellung darf mit der Baumaßnahme bzw. dem Einbau nicht begonnen werden!
Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einem persönlichen Beratungsgespräch.
Vor der Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch im Landratsamt München unbedingt erforderlich! Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Bayerische Architektenkammer
Ansprechpartnerin
Frau Gruber
Telefon: 089 / 6221-2351
Fax: 089 / 6221 44-2351
Zimmer: E 3.08
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: GruberS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Pöttinger
Telefon: 089 / 6221-2490
Fax: 089 / 6221 44-2490
Zimmer: E 3.10
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: PoettingerA@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Hetze
Telefon: 089 / 6221-2505
Fax: 089 / 6221 44-2505
Zimmer: E 3.09
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: HetzeB@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2869
E-Mail: wohnungswesen@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Anpassung von Eigenwohnraum für Behinderte, behindertengerechter Aus- und Umbau, Beihilfedarlehen, Belegung von Wohnungen, Eigenbedarf, Einkommensveränderung, Eigentumswohnungen, finanzielle Unterstützung, Nutzungen, öffentlich gefördert, schwer behinderte Menschen, Schwerbehinderung, Selbstnutzung, staatliche Förderung, staatlicher Zuschuss, Verstöße gegen die Wohnungsbindung, Wohnraumförderungsgesetz, Wohneigentum, Wohnraum, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbindung, Wohnungseigentum, Wohnungsmodernisierung, Wohnverhältnisse, zinsgünstige Kredite, zinsloses Darlehen, Baudarlehen, Landesbodenkreditanstalt, Labo
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.04.2012 aktualisiert.