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Eigenwohnraum an die Bedürfnisse schwer behinderter Menschen anpassen

Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung kann ein leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis ein Zuschuss) bewilligt werden. 

Die Beratung für diese Baumaßnahmen erfolgt von der Erstberatung bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahme für die Betroffenen völlig kostenlos.

Beratungsgespräche können auf Wunsch vor Ort stattfinden.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (etwa der Rampe für einen Rollstuhlfahrer). 

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

Wichtig: Vor Antragstellung darf mit der Baumaßnahme bzw. dem Einbau nicht begonnen werden!

Erforderliche Unterlagen

Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einem persönlichen Beratungsgespräch.

Gesetzliche Grundlagen

  • Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) 
  • Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
  • Einkommenssteuergesetz (EStG) 

Kontaktinformationen

Vor der Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch im Landratsamt München unbedingt erforderlich! Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Kontakt

Beratung: A - G

Ansprechpartnerin
Frau Gruber

Telefon: 089 / 6221-2351
Fax: 089 / 6221 44-2351
Zimmer: E 3.08
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: GruberS@lra-m.bayern.de

Beratung: H - Z

Ansprechpartnerin
Frau Pöttinger

Telefon: 089 / 6221-2490
Fax: 089 / 6221 44-2490
Zimmer: E 3.10
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: PoettingerA@lra-m.bayern.de

Technik

Ansprechpartnerin
Frau Hetze

Telefon: 089 / 6221-2505
Fax: 089 / 6221 44-2505
Zimmer: E 3.09
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: HetzeB@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2869
E-Mail: wohnungswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Anpassung von Eigenwohnraum für Behinderte, behindertengerechter Aus- und Umbau, Beihilfedarlehen, Belegung von Wohnungen, Eigenbedarf, Einkommensveränderung, Eigentumswohnungen, finanzielle Unterstützung, Nutzungen, öffentlich gefördert, schwer behinderte Menschen, Schwerbehinderung, Selbstnutzung, staatliche Förderung, staatlicher Zuschuss, Verstöße gegen die Wohnungsbindung, Wohnraumförderungsgesetz, Wohneigentum, Wohnraum, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbindung, Wohnungseigentum, Wohnungsmodernisierung, Wohnverhältnisse, zinsgünstige Kredite, zinsloses Darlehen, Baudarlehen, Landesbodenkreditanstalt, Labo

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  05.04.2012  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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