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Bei Namensänderungen ist zwischen der Namensänderung nach bürgerlichem Recht und der öffentlich-rechtlichen Namensänderung zu unterscheiden.
Namensänderungen nach bürgerlichem Recht werden in Zusammenhang mit einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Namensangelegenheiten für Kinder durch die jeweiligen Standesämter der Gemeinden und Städte durchgeführt.
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen stellen stets die Ausnahme dar und können nur beim Landratsamt München beantragt werden. Der Vorname und Familienname kann nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt. Genauere Informationen finden Sie in unserer Leistungsbeschreibung
Namensänderung beantragen.