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Der Vor- oder Familienname kann auf Antrag geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt und eine sonst keine andere Möglichkeit der Änderung besteht, z. B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt.
Den Antrag auf Änderung des Vor- und Familiennamens können Sie beim Landratsamt München stellen, wenn Sie im Landkreis München wohnen und deutscher Staatsangehöriger sind. Gleichgestellt sind beispielsweise hier wohnende Asylberechtigte.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Namensänderung einzureichen:
Zur Prüfung können je nach Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.
Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
Familiennamen ändern: 2,50 bis 1.022,00 Euro
Vornamen ändern: 2,50 bis 255,00 Euro
Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, wird 1/10 bis 1/2 dieser Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Namensänderung für den Antragsteller.
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung nicht garantiert werden. Mit längeren Wartezeiten muss deshalb gerechnet werden, gegebenenfalls ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
Ansprechpartnerin
Frau Feige
Telefon: 089 / 6221-2678
Fax: 089 / 6221 44-2678
Zimmer: B 0.34
Fachbereich: 5.2.4
E-Mail: FeigeB@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Namensänderungen, Namensangelegenheiten
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.01.2011 aktualisiert.