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Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben als zuständige Aufgabenträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegedienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Sie sind zur Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen bedarfsgerechter Pflegedienste verpflichtet. Förderfähig sind die bedarfsgerechten ambulanten Pflegedienste unter Berücksichtigung des Altenhilfeplanes des Landkreises München. Die jährliche Investitionskostenförderung beträgt 2.560 Euro je rechnerischer Vollzeitkraft, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) erbringt. Die Förderung wird jährlich auf Antrag rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr gewährt.
Personalstandsangaben
Es entstehen keine Kosten.
Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.
Ansprechpartnerin
Frau Sponfeldner
Telefon: 089 / 6221-2273
Fax: 089 / 6221 44-2273
Zimmer: A 4.17
Fachbereich: 2.4.2
E-Mail: SponfeldnerR@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 2.4 - Besondere Soziale Angelegenheiten
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2736
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Pflegedienstförderung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.01.2011 aktualisiert.