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Geförderte Wohnungen / Sozialwohnungen

Die Wohnberechtigung eines wohnungssuchenden Haushalts für geförderten Mietwohnraum im Landkreis München wird vom Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnungsbauförderung geprüft.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist abhängig vom Einkommen und der gesuchten Wohnungsgröße, welche abhängig von der Größe der Familie ist.

Es stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wohnungsanträge in Form einer undefinedkostenpflichten Vormerkung (Antrag auf eine Sozialwohnung) und eines undefinedkostenpflichtigen allgemeinen Wohnberechtigungsscheins zur Verfügung.