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Wir prüfen Anzeigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Mietpreise verlangt werden, die deutlich über dem in den Städten und Gemeinden des Landkreises München üblichen Niveau liegen. Grundlage hierfür ist § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG).
Danach handelt ein Vermieter ordnungswidrig wenn er
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können die Anzeigen vom Landratsamt München im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verfolgt werden.
Für die Erstellung von Mietspiegeln sind die Gemeinden/Städte zuständig.
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
Eine Vorspache im Landratsamt ist in Einzelfällen empfehlenswert.
Wir bitten um vorherige telefonische Terminabsprache.
Ansprechpartnerin
Frau Baus
Telefon: 089 / 6221-2539
Fax: 089 / 6221 44-2539
Zimmer: A 3.10
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: BausS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Gaukler
Telefon: 089 / 6221-2345
Fax: 089 / 6221 44-2345
Zimmer: A 3.09
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: GauklerJ@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2869
E-Mail: wohnungswesen@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Miete, Mietpreisbindung, Mietspiegel, Mietwucher, Kostenmiete, Mietwohnungen, Vergleichsmiete, Mietpreisüberhöhung,ortsübliche Wohnungsmiete, Miethöhe, Wohnraum, Wohnungen
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.03.2012 aktualisiert.