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Mietpreisüberhöhung prüfen

Wir prüfen Anzeigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Mietpreise verlangt werden, die deutlich über dem in den Städten und Gemeinden des Landkreises München üblichen Niveau liegen. Grundlage hierfür ist § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG).

Danach handelt ein Vermieter ordnungswidrig wenn er

  • vorsätzlich oder leichtfertig eine unangemessen hohe Miete (20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete) fordert 
  • diese Forderung unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnungen erhebt 
  • und die geforderte Miete nicht zur Deckung seiner laufenden Aufwendungen erforderlich ist

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können die Anzeigen vom Landratsamt München im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verfolgt werden.

Für die Erstellung von Mietspiegeln sind die Gemeinden/Städte zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Mietvertrag (Kopie) 
  • schriftliche Begründung der Anzeige (konkrete Angaben, worauf der Verdacht gestützt wird, jeglicher Schriftverkehr mit dem Vermieter, vor allem das Mieterhöhungsverlangen) 
  • Stellungnahme, unter welchen Umständen die Wohnung angemietet wurde: Darin hat der Mieter darzulegen und ggf. zu beweisen, welche Bemühungen er bei der Wohnungssuche unternommen hat, weshalb diese erfolglos geblieben sind und dass er mangels einer Ausweichmöglichkeit auf den Abschluss des für ihn ungünstigen Mietvertrages angewiesen war. Des weiteren, dass dem Vermieter diese Lage bekannt war. Erforderlich ist die Angabe konkreter nachprüfbarer Tatsachen. Allgemein gehaltene Hinweise auf nicht näher bezeichnete Aktivitäten genügen nicht. 

Gesetzliche Grundlagen

§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)

Kontaktinformationen

Eine Vorspache im Landratsamt ist in Einzelfällen empfehlenswert.
Wir bitten um vorherige telefonische Terminabsprache.

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Baus

Telefon: 089 / 6221-2539
Fax: 089 / 6221 44-2539
Zimmer: A 3.10
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: BausS@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Gaukler

Telefon: 089 / 6221-2345
Fax: 089 / 6221 44-2345
Zimmer: A 3.09
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: GauklerJ@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2869
E-Mail: wohnungswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Miete, Mietpreisbindung, Mietspiegel, Mietwucher, Kostenmiete, Mietwohnungen, Vergleichsmiete, Mietpreisüberhöhung,ortsübliche Wohnungsmiete, Miethöhe, Wohnraum, Wohnungen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  13.03.2012  aktualisiert.


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