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Wohnungsbindung im geförderten Wohnungsbau

Der Freistaat Bayern fördert den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen für in der sozialen Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende. Die Auswahl der zu fördernden neuen Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs. Als Gegenleistung für die Fördermittel unterliegen die geförderten Wohnungen der Wohnungsbindung, die sowohl Verfügungsberechtigte (Eigentümer) als auch Mieter bei der Nutzung der Objekte einschränken können. Als wesentlichste Einschränkungen sind hier vor allem die Belegungs- und die Mietpreisbindung zu nennen.

Das Landratsamt München stellt im Gebiet des Landkreises München die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher (einschließlich gefördertem Eigenwohnraum, der während der Bindungsdauer vermietet werden soll). Hierzu zählen die Belegung der Wohnung mit berechtigten Mietern, die Einhaltung der zulässigen Miethöhe sowie z. B. Fragen zum Bindungsablauf und zur Umwandlung von Sozialmietwohnungen in Eigentumswohnungen.

In Einzelfällen müssen leider auch Verstöße gegen die Wohnungsbindung verfolgt und gegebenfalls Wohnungen geräumt werden. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie sich mit allen Problemen, die den Sozialen Wohnungsbau betreffen, rechtzeitig mit unseren Mitarbeitern in Verbindung setzen und wenn notwendig einen Gesprächstermin vereinbaren.

Gerne beraten wir Sie bei Ihren Fragen und helfen Ihnen, Unklarheiten zu beseitigen.

Erforderliche Unterlagen

Für diese Dienstleistung gibt es grundsätzlich keine Antragsformulare.

Gesetzliche Grundlagen

  • Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
  • Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
  • Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR)
  •  Wohnungsbauförderungsbestimmungen

Kosten

Für Beratungen und Termine werden grundsätzlich keine Kosten erhoben.

Für Verstöße gegen die Wohnungsbindung werden Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. 

Kontaktinformationen

Bei schwierigen Fragen ist eine persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung empfehlenswert.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Baus

Telefon: 089 / 6221-2539
Fax: 089 / 6221 44-2539
Zimmer: A 3.10
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: BausS@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Gaukler

Telefon: 089 / 6221-2345
Fax: 089 / 6221 44-2345
Zimmer: A 3.09
Fachbereich: 2.3.3
E-Mail: GauklerJ@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2869
E-Mail: wohnungswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Belegung von Wohnungen, Bindungsablauf, Bindungsende, Erster Förderungsweg, Gestattungen, Kostenmiete, Kündigung, Kündigungssperrfrist, Leerstand, Mietpreisbindung, Mietwohnungen, Nutzungen, öffentlich geförderte Wohnungen, Räumung, Sozialer Wohnungsbau, Sozialwohnungen, staatliche Förderung, staatlicher Zuschuss, Vergleichsmiete, Verstöße gegen die Wohnungsbindung, Wohnraumförderungsgesetz, Wohnberechtigung, Wohnberechtigungsbescheinigung, Wohnraum, Wohnraumförderung, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbescheinigung, Wohnungsbindung, Wohnungsgebieteverordnung, Wohnungsmodernisierung, Wohnungsvergabe, Wohnverhältnisse, Umwandlung von öffentlich geförderten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  30.12.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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