Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Immer mehr Menschen sind von Obdachlosigkeit bedroht. Bisher war erst spät Reaktion möglich. Landkreis verstärkt mit Fachstelle die Prävention. Die Arbeiterwohlfahrt bietet professionelle Hilfe.

Das hohe Mietpreisniveau im Ballungsraum München führt auch im Landkreis München dazu, dass immer mehr Menschen von Obdachlosigkeit bedroht sind.
Die Kommunen des Landkreises München sind verpflichtet, Obdachlosigkeit zu beseitigen bzw. zu verhindern. Die Kosten für die Unterbringung obdachloser Bürger trägt - soweit Sozialbedürftigkeit vorliegt - das Sozialhilfeamt des Landratsamtes München. Sobald die Städte und Gemeinden von der Notlage eines Bürgers erfahren, ergreifen sie geeignete Maßnahmen. Bisher geschah dies jedoch erst, nachdem die Räumungsklage des Vermieters beim Amtsgericht München eingegangen war. Für die Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen blieb daher denkbar wenig Zeit.
Um diese unbefriedigende Situation für die Betroffenen nachhaltig zu verbessern, hat der Kreisausschuss am 18.06.2007 die Einrichtung einer Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) im Landkreis München beschlossen.
Die Arbeiterwohlfahrt leistet hier Präventionsarbeit, um drohende Obdachlosigkeit abzuwenden. Die FOL berät bei Mietschulden, Kündigungen, Räumungsklagen und bevorstehenden Zwangsräumungen. Sie unterstützt Betroffene bei Antragsstellungen und Behördenkontakten.
Das "A" und "O" für die zielführende Arbeit der Fachstelle ist einerseits der aktive und frühzeitige Dialog mit den Betroffenen und andererseits das Zusammenwirken der beteiligten Kommunen und Institutionen (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Schuldnerberatung, Justiz, Rechtsanwälte, Suchtberatung).
Die Fachstelle bietet mittlerweile in verschiedenen Gemeinden und im Landratsamt Sprechzeiten an. Bitte beachten Sie das Plakat der FOL (ab 09.01.2012).
Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit im Landkreis München
Balanstraße 55, 81541 München, Telefon 089 / 67 20 87 19