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Bei der Unterhaltssicherung handelt es sich um Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der Wehrpflichtigen, die den freiwilligen Wehrdienst leisten und ihrer Familienangehörigen. Außerdem bietet sie einen Schutz vor wehrdienstbedingten Einkommensverlusten bei Wehrübungen.
Sie besitzen einen Anspruch auf diese Unterhaltssicherungsleistungen, wenn Sie keine Dienstbezüge als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit erhalten.
Es gibt bei der Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) mehrere Leistungsarten, die im nachfolgenden kurz aufgeführt werden:
Sie leisten freiwilligen Wehrdienst:
Diese Leistungen werden mit Ausnahme des Überbrückungsgeldes und der Kreditkostenbeihilfe auch gewährt, wenn Sie einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst leisten.
Sie leisten freiwilligen Wehrdienst, eine Wehrübung oder unbefristeten Wehrdienst im Verteidigungsfall oder Sie nehmen an einer besonderen Auslandsverwendung nach § 6a WPflG teil
Die Unterhaltssicherungsleistungen werden auf nur Antrag gewährt. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass Sie
Fügen Sie bitte unbedingt dem jeweiligen Antrag eine Durchschrift des Einberufungsbescheides bei (Ausfertigung für die Unterhaltssicherungsbehörde im Original - keine Kopie!).
Wir stellen Ihnen Antragsformulare (siehe unten) zu verschiedenen Leistungsarten der Unterhaltssicherung zur Verfügung. Sollte Ihr entsprechender Antrag nicht mit aufgeführt sein, so bitten wir Sie, diesen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei uns anzufordern.
Den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung für Leistungen nach § 13 USG erhalten Sie mit dem Einberufungsbescheid durch Ihr Kreiswehrersatzamt.
Es entstehen keine Kosten.
Die Antragsfrist erlischt drei Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes.
Die Antragstellung erfolgt im Landratsamt München. In Einzelfällen kann eine persönliche Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein.
Leistungen für Ehefrau, eheliche Kinder
Leistungen für Unterhalt nichtehelicher Kinder, Unterhalt für bedürftige Familienangehörige
Gewährung von Einzelleistungen
nach § 23 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG)
Leistungen für Krankenhilfe, Pflegeversicherungsbeiträge, Schadens-, Sach- u. Unfallversicherungen etc.
Leistungen für Mietbeihilfe oder Wirtschaftsbeihilfe
Leistungen auf Mietbeihilfe oder Wirtschaftsbeihilfe
Verdienstausfallentschädigung
Ansprechpartnerin
Frau Sponfeldner
Telefon: 089 / 6221-2273
Fax: 089 / 6221 44-2273
Zimmer: A 4.17
Fachbereich: 2.4.2
E-Mail: SponfeldnerR@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 2.4 - Besondere Soziale Angelegenheiten
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2736
E-Mail: unterhaltssicherung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 14.11.2011 aktualisiert.