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Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den Seiten der
Landeshauptstadt München.
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.
Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Die Höhe der bewilligten Wohngeldleistungen ist insbesondere abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, dem zu berücksichtigenden Einkommen und der Höhe der zu berücksichtigenden Miete/Belastung.
Maßgeblich für den Beginn der Bewilligung ist grundsätzlich der Monat, in dem der ausgefüllte Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
Mit unserem
Online-Wohngeldrechner können Sie selbst schnell und unkompliziert feststellen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Beantragung von Wohngeld in Form eines Mietzuschusses - für Mieter:
Beantragung von Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses - für Eigentümer von Wohnraum:
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich. Hierüber erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich.
§ 1 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG)
Es entstehen keine Kosten.
Vor Antragstellung sollten Sie mit Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung besprechen, welche Unterlagen für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind.
Der Antrag auf Wohngeld reichen Sie dann mit allen Unterlagen bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ein.
Eine persönliche Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Informationen zu weiteren notwendigen Unterlagen und Nachweise
Für Mieter
Für Eigentümer
Gewährung von Wohngeld
Gewährung von Wohngeld
Ansprechpartnerin
Frau Lenz
Telefon: 089 / 6221-2715
Fax: 089 / 6221 44-2715
Zimmer: A 3.30
Fachbereich: 2.3.2
E-Mail: LenzE@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Doppelbauer
Telefon: 089 / 6221-2748
Fax: 089 / 6221 44-2748
Zimmer: A 3.29
Fachbereich: 2.3.2
E-Mail: DoppelbauerW@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Schickhofer
Telefon: 089 / 6221-2329
Fax: 089 / 6221 44-2329
Zimmer: A 3.25
Fachbereich: 2.3.2
E-Mail: SchickhoferC@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Wadislohner
Telefon: 089 / 6221-2316
Fax: 089 / 6221 44-2316
Zimmer: A 3.29
Fachbereich: 2.3.2
E-Mail: WadislohnerL@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Zlotowski
Telefon: 089 / 6221-2487
Fax: 089 / 6221 44-2487
Zimmer: A 3.25
Fachbereich: 2.3.2
E-Mail: ZlotowskiG@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2278
E-Mail: wohngeld@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Wohnungshilfe
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.02.2011 aktualisiert.