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Betreuungsstelle

Menschen, die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, kann ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) zur Seite gestellt werden. Dazu ist ein Beschluss des Amtsgerichts München - Vormundschaftsgericht - erforderlich.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, rechtzeitig Vorsorge für den Fall der späteren Hilfebedürftigkeit zu treffen. Das kann durch eine Ausstellung einer Vollmacht geschehen. Weitere Vorsorgemöglichkeiten sind die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.

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