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Mobilfunkanlagen

Die Betreiber von Mobilfunkanlagen haben diese dem Landratsamt mindestens 2 Wochen vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post beizufügen, in der u. a. die erforderlichen Sicherheitsabstände zur Einhaltung der bestehenden Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke festgelegt sind.

Auskünfte über die im Landkreis München angezeigten Mobilfunkanlagen erteilt auf Anfrage das Landratsamt München. Die Anfrage sollte möglichst schriftlich (Postfach 95 02 60, 81518 München) oder per E-Mail (immissionsschutz@lra-m.bayern.de) an das Landratsamt gerichtet werden und hinreichend bestimmt sein (z. B. auf bestimmte Teile eines Gemeidegebiets bezogen).

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat zudem eine Datenbank über alle Standorte von Mobilfunkanlagen in Deutschland eingerichtet (http://www.bundesnetzagentur.de, EMF-Datenbank).

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)

Entstehende Kosten

Einfache Auskünfte sind in der Regel kostenfrei. Bei umfangreichen Anfragen wird eine Gebühr von € 5,00 - € 500,00 erhoben (Tarif-Nr. 1.I.10.2.1 Kostenverzeichnis - KVz). Hinzu kommen ggf. Kopierauslagen.

Externe Links im Internet

Ansprechpartner/-innen

Name Telefon Fax Zimmer
Frau Grund 089 / 6221-2643 089 / 6221 44-2643 A 3.27

Dienststelle

Landratsamt München
Sachgebiet 9.1 - Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

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